Tierseuchen

Tierseuchen sind durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankungen von Tieren. Die Grenzen zu anderen Infektionskrankheiten sind fließend, der Begriff „Tierseuche“ ist durch die Tierseuchengesetze der jeweiligen Staaten juristisch definiert und ist Ausdruck eines staatlichen Interesses an der Überwachung, Eindämmung oder Tilgung dieser Krankheit.

Kriterien für eine staatliche Überwachung oder Bekämpfung sind:

  • Übertragbarkeit auf den Menschen (sog. Zoonose)
  • Vom einzelnen Tierhalter ohne Einbezug weiterer Tierbestände nicht mit Aussicht auf Erfolg abzuwehren
  • Eine Bedrohung für einheimische, wildlebende Tierarten darstellend
  • Aufgrund der Seuche ist mit bedeutsamen wirtschaftlichen Folgen zu rechnen
  • Bedeutung für den internationalen Handel mit Tieren und tierischen Produkte

Im Zootier-Lexikon gibt es kurze Artikel zu folgenden, in den Tier-Datenblättern mehrfach erwähnten Tierseuchen: