Steinmarder (Martes foina) im Alpenzoo Innsbruck
© Alpenzoo
Überordnung: LAURASIATHERIA
Ordnung: Raubtiere (CARNIVORA)
Taxon ohne Rang: Landraubtiere (FISSIPEDIA)
Unterordnung: Hundeartige (Caniformia)
Familie: Marderverwandte (Mustelidae)
Unterfamilie: Marder (Mustelinae)
Steinmarder
Martes foina • The Beech Marten • La fouine
- Körperbau und Körperfunktionen
- Verbreitung
- Lebensraum und Lebensweise
- Gefährdung und Schutz
- Situation in Mitteleuropa
- Bedeutung für den Menschen
- Haltung
- Taxonomie und Nomenklatur
- Literatur und Internetquellen
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Als Kulturfolger und einheimische Art ist der Steinmarder zoopädagogisch interessant, namentlich wenn er im Vergleich mit dem Baummarder gezeigt wird. Da er eine nachtaktive Art ist, kann er nur mit erheblichem Aufwand befriedigend präsentiert werden. Weil aber zoologische Einrichtungen oft in die Lage kommen, aus Tierschutzgründen Findeltiere aufzunehmen, wird er namentlich in Wild-- und kleineren Tierparks häufig gehalten. Körperbau und KörperfunktionenMit einer Kopf-Rumpflänge von 37-59 cm, einer Schwanzlänge von 21-35 cm und einem Gewicht von 700-2'300(-2'500) g ist der Steinmarder praktisch gleich groß wie der weitgehend im selben Areal vorkommende Baummarder. Er ist aber etwas stämmiger und kurzbeiniger als jener und hat einen breiteren Kopf mit weiter auseinanderstehenden Ohren, unbehaarte Fußsohlen und ein weniger dichtes, gröberes Haarkleid. Die Rüden sind etwas größer und schwerer als die Fähen. Der Nasenspiegel ist fleischfarben, der Kehlfleck stets weiß und, außer auf Kreta, nach hinten aufgegabelt. Die Grundfarbe des Fells ist graubraun bis schokoladenbraun, die Wollhaare sind grauweiß. Die Fähen haben 2 Paar Zitzen [4; 6; 8]. VerbreitungEuropa und Zentralasien: Von Spanien und Portugal über Mittel- und Südeuropa, den Mittleren Osten, Zentralasien bis nach Nordwestchina. Fehlt in Skandinavien,den Britischen Inseln, Irland und in weiten Teilen von Russland [1; 2]. Lebensraum und LebensweiseDer Steinmarder besiedelt Waldränder, Steinbrüche, felsige Gebiete, Parks und Gärten sowie als ausgesprochener Kulturfolger menschliche Siedlungen einschließlich Großstädte. Dort sucht er Unterschlupf in Dachböden, Gartenhäusern, Schuppen und Scheunen. Im Gebirge geht er bis auf etwa 4'000 m Höhe. Er ist ein dämmerungs- und nachtaktiver Einzelgänger, kann zwar gut klettern, bewegt sich aber meist am Boden. Seine Beute besteht aus Ratten, Mäusen, Wühlmäusen, verwilderten Haustauben, Singvögeln, Vogeleiern, Beeren und anderen Früchten sowie Siedlungsabfällen. Selten tötet er auch Haushühner. Zur Deckung ihres Nahrungsbedarfs benötigen die Tiere Streifgebiete von 12-211 ha, die als Territorium markiert und gegenüber gleichgeschlechtlichen Artgenossen verteidigt werden [4; 6; 8]. Es wurde viel darüber gerätselt, weshalb Steinmarder mit Vorliebe Dachböden aufsuchen. HEDIGER, der zahlreiche von Mardern bewohne Häuser untersucht hatte, stellte fest, dass in keinem davon Mäuse oder Ratten vorhanden waren, also nicht als Jagdgründe dienten. Weil die menschlichen Bewohner stets über den nächtlichen Lärm klagten, den die Marder veranstalteten, kam er zum Schluss, dass die Dachböden für die Tiere deshalb attraktiv waren, weil sie ideale Spielplätze darstellen [5]. Ranzzeit ist im Hochsommer. Nach einer durch eine Keimruhe bedingten, langen Tragzeit von 8-9 Monaten werden im April 3-5 (2-7) etwa 30 g schwere, blinde Welpen geboren. Diese bleiben etwa 6 Wochen im Nest, werden knapp 3 Monate gesäugt und sind mit 4 Monaten selbständig. Geschlechtsreife wird mit 1.5-2.5 Jahren erreicht [4; 6; 8]. Gefährdung und SchutzDer Steinmarder hat eine sehr weite Verbreitung, eine große Gesamtpopulation und kommt in vielen Schutzgebieten vor. Außerdem ist er in Mitteleuropa auch häufig in oder in der Nähe von Siedlungen anzutreffen. Es ist also unwahrscheinlich, das die Bestände in der nächsten Zeit stark abnehmen und er gilt deshalb nach einer Beurteilung aus dem Jahr 2015 als nicht-gefährdet (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1]. Der internationale Handel ist unter CITES nur für die Indische Unterart, Martes f. intermedia, nach Anhang III geregelt. Der Steinmarder ist eine nach Anhang III des Berner Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume geschützte Tierart. Bedeutung für den MenschenIn Deutschland lag die Jagdstrecke der letzten Jahre bei etwa 40-50'000 Tieren (Jagdjahr 2019/29: 47'311). In der Schweiz wurden in den 1980er und 90er Jahre in der Regel zwischen 2'600 und 3'600 Steinmarder pro Jahr erlegt. Seitdem ist die Zahl kontinuierlich gesunken und lag 2020/21 noch bei 945. Dies nicht, weil der Marderbestand abgenommen hätte, sondern weil das Interesse an der Bejagung nachgelassen hat. Darauf deuten die konstant gebliebenen Fallwildzahlen hin [2; 3]. Durch Zerbeißen von Kabeln und Leitungen an geparkten Autos bereiten manche Steinmarder erheblichen Ärger. HaltungAufgefundene Junge oder eingefangene ältere Tiere werden oft von Tier- und Wildparks übernommen. In größeren Zoos ist dagegegen der Steinmarder nur selten zu sehen. Da die Marder ein extremes Bewegungsbedürfnis haben, kommt es in Gehegen, die lediglich den Mindestanforderungen entsprechen, unweigerlich zu stereotypen Bewegungsabläufen. Um dies zu vermeiden, sollten Gehege tunlichst nicht unter 80 m² groß und gut strukturiert sein. Darüber hinaus sollten die Tiere durch wechselnde Umweltanreicherungen zu neuen Spielen und Entdeckungen angeregt werden [5; 9]. Steinmarder können im Zoo ein Alter von 18 Jahren erreichen [7]. Haltung in europäischen Zoos: Mindestanforderungen an Gehege: Nach Säugetiergutachten 2014 des BMEL sollen Steinmarder in verbindbaren Einzelgehegen von mindestens 20 m² / 60 m³ gehalten werden. Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2022) schreibt für ein Paar ein Außengehege mit einer Grundfläche von 16 m² und einer Höhe von 2.5 m sowie Einzelboxen vor. Für weitere Tiere sind zusätzliche Gehege erforderlich. In der der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2023) ist für ein Paar ein Außengehege von 30 m² bei einer Höhe von 2.5 m vorgegeben. Taxonomie und NomenklaturDie Art wurde 1777 von dem aus Quedlinburg stammenden Naturforscher Johann Christian Polycarp ERXLEBEN als "Mustela foina" beschrieben. Die Gattung Martes , die von manchen Autoren in eine separate Unterfamilie Martinae gestellt wird, wurde 1792 vom französischen Psychiater und Naturforscher Philippe PINEL aufgestellt. Es wurden etwa 15 Unterarten beschrieben, aber eine Überprüfung, inwiefern diese gültig sind, ist angebracht [1; 8]. |
Literatur und Internetquellen
- ABRAMOV, A.V. et al. (2016). Martes foina. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T29672A45202514. http://www.iucnredlist.org/details/29672/0. Downloaded on 22 June 2018.
- DJV - JAGDSTATISTIK
- EIDG. JAGDSTATISTIK
- GRIMMBERGER, E. & RUDLOFF, K. (2009)
- HEDIGER, H. (1951)
- MOSLER-BERGER, C. (2001)<
- WEIGL, R. (2005)
- WILSON, D. E. & MITTERMEIER, R.A. eds. (2009-2019)
- WWW.MARDEHILFSNETZ.DE