Krallenaffen

Weissbüscheläffchen

Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Tierpark Bad Pyrmont Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Tierpark Bad Pyrmont
© Elias Neideck

Überordnung: EUARCHONTOGLIRES
Ordnung: Affen und Halbaffen (PRIMATES)
Unterordnung: Affen (Simiae / Haplorrhini)
Teilordnung: Eigentliche Affen (Simiiformes)
Überfamilie: Neuwelt- oder Breitnasenaffen (Platyrrhini)
Familie: Krallenaffen (Callitrichidae)

D LC 650

Weißbüscheläffchen

Callithrix jacchus • The Common Marmoset • L'ouistiti à toupet blanc

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Bodenseezoo Reutemühle, Überlingen © Klaus Rudloff, Berlin

 

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Approximative Verbreitung des Weißbüscheläffchens (Callithrix jacchus)

 

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Tierpark Aachen © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Junges Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Zoo de Servion © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Aquazoo Düsseldorf © Aquazoo Düsseldorf

 

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) mit Jungtier im Aquazoo Düsseldorf © Aquazoo Düsseldorf

 

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Aquazoo Düsseldorf © Aquazoo Düsseldorf

 

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Zoo Eberswalde © Wolfgang Dreier, Berlin

 

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Zoo Rostock © Wolfgang Dreier, Berlin

 

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Junges Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Zoo Děčín © Wolfgang Dreier, Berlin

 

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Zoo Eberswalde © Zoo Eberswalde

 

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Wingster Waldzoo © Wingster Waldzoo

 

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Tiergarten Friedrichsau © Elias Neideck

 

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Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) im Zoo Seeteufel, Studen © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Weiß- und Schwarzbüscheläffchen (Callithrix jacchus, C. penicillata) im Vergleich im Alten Zoo Posen © Wolfgang Dreier, Berlin

 

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Das selbst nicht gefährdete Weißbüscheläffchen ist beim Zoopublikum populär und daher ein guter Botschafter für bedrohten Tropenwald. Dementsprechend wird es sehr häufig in europäischen Zoos gezeigt.

Körperbau und Körperfunktionen

Weißbüscheläffchen haben eine Kopf-Rumpflänge von 17-19 (16-22) cm und eine Schwanzlänge von 29 (25-35) cm. Das Gewicht beträgt etwa 320 (280-377) g. Mit Ausnahme der Großzehe, die einen Plattnagel aufweist, sind alle Finger und Zehen bekrallt. Die wenig behaarte Gesichtshaut ist individuell unterschiedlich stark pigmentiert, meist jedoch hell. Sie ist umgeben von einer weißen Stirnblässe und im Übrigen von braunschwarzem Fell. Charakteristisch sind die langen, weißen Haarbüschel in der Ohrregion. Das Rückenfell ist quergestreift in dunkelgrauen, hellgrauen und orange- bis ockerfarbenen Tönen. Die Bauchseite ist grau bis beige. Der Schwanz ist auffallend quergebändert [6; 8].

Verbreitung

Tropisches Südamerika: Brasilien; Mâta Atlantica und Waldstücke in der Caatinga [5].

Lebensraum und Lebensweise

Weißbüscheläffchen besiedeln Atlantischen Regenwald, Galeriewälder, teilweise und ganz laubabwerfende Waldstücke im Caatinga-Dornbusch, baumbestandenes Agrarland sowie Parks und Gärten in städtischen Gebieten. Sogar im Zentrum der Millionenstadt Recife kommen sie vor. Sie ernähren sich von Früchten, Blüten, Nektar, Wirbellosen, Baumfröschen und Echsen. Besonders wichtig ist sind Baumexsudate, an die sie dank ihrer spezialisierten Zähne gelangen, mit denen sie Löcher in die Baumrinde nagen. Sie leben in Gruppen von 2-15 Tieren, worunter sich meist je 2-3 geschlechtsreife Männchen und Weibchen befinden. Die Gruppen haben kleine Streifgebiete von nur wenigen ha. Die Tiere sind tagaktiv, ziehen etwa 30 Minuten nach Sonnenaufgang los und kehren um 16-17 h zu ihren Schlafplätzen zurück, die sich im dichten Geäst oder Lianengewirr befinden [4; 5; 6; 8].

Nach einer Tragzeit von 142-144 Tagen bringen die Weibchen in der Regel Zwillinge zur Welt, selten kommen Einlings- oder Drillingsgeburten vor, in Ausnahmefällen einmal Vierlinge. Aussergewöhnlich ist die Geburt von Fünflingen am 27. April 2007 im Zoologischen Garten Berlin, von denen allerdings nur eines aufgezogen werden konnte [PM Zoo Berlin]. Das Geburtsgewicht liegt meist bei 26-29 g. Der Vater und die anderen Gruppenmitglieder beteiligen sich intensiv an der Jungenaufzucht, sie tragen sie herum, beschäftigen sich mit ihnen und übergeben sie der Mutter nur zum Säugen. Bei gehaltenen Männchen ist der Brutpflegetrieb bisweilen so hoch, dass sie auch artfremde Krallenäffchen und bei vermeintlicher Gefahr sogar junge Meerschweinchen herumtragen. Bereits zwei Wochen nach der Geburt werden die Weibchen wieder gedeckt. Die Jungen nehmen mit 4 Wochen erstmals feste Nahrung zu sich, können mit 5-6 Wochen selbständig fressen und werden mit 8-10 Wochen entwöhnt. Die Weibchen werden mit 65 Wochen geschlechtsreif, Männchen mit etwa einem Jahr [6; 8; 10].

Gefährdung und Schutz

Das Weißbüscheläffchen ist relativ weit verbreitet, kommt in einigen Schutzgebieten vor und hat einen ziemlich stabilen Bestand. Auch wurde es innerhalb Brasiliens an verschiedenen Orten freigesetzt, wo es ursprünglich nicht vorkam. Nach einer Beurteilung aus dem Jahr 2008 gilt es daher als nicht-gefährdet (Rote Liste: LEAST CONCERN) [5].

Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt.

Bedeutung für den Menschen

Das Weißbüscheläffchen ist die am häufigsten in Menschenhand gehaltene Krallenaffenart. Die Tiere gelangen häufig in den Heimtierhandel und spielen insbesondere eine wichtige Rolle als Versuchstiere. Noch heute werden sie in Brasilien in begrenztem Umfang für diese Zwecke gefangen [5]. Von 1977-2017 bewilligte Brasilien nebst Wissenschaftsmaterial 508 lebende Wildfänge zur Ausfuhr. Im selben Zeitraum wurden weltweit 22'909 Nachzuchttiere international abgegeben, wichtigstes Ausfuhrland war Südafrika mit 11'073 Tieren, gefolgt von Großbritannien mit 7'005 und Brasilien mit 1'026 Stück [2].

Haltung

Das nach WEIGL älteste bekannte Weißbüscheläffchen wurde im Santa Barbara Zoo geboren und starb in einem anderen amerikanischen Zoo im Alter von 22 Jahren und 2 Monaten [7].

Nach den "Best practice"-Leitlinien der EAZA soll Weißbüscheläffchen tagsüber ein Gesamtvolumen (innen / außen) von 32.5 m³ (3+10 m² / 2.5 m hoch) zur Verfügung stehen, wobei das Gehege unterteilbar sein soll [1].

Viele der in Zoos gehaltenen Weißbüscheläffchen haben ihre Karriere in einem privaten Haushalt oder einer Versuchstierhaltung begonnen und sind aus Tierschutzgründen von einem Zoo übernommen worden.

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in über 300 Zoos gehalten, von denen sich etwa ein Fünftel im deutschsprachigen Raum befinden. Noch etwas häufiger sind Weißbüscheläffchen in Großbritannien anzutreffen. Für Details siehe Zootierliste.

Es gibt ein Europäisches Erhaltungszuchtprogramm, das vom Paradise Wildlife Park als "New Style-EEP" koordiniert wird.

Wie Weißbüschelaffen gehalten werden (Beispiel):

In vielen Zoos (z. B. Braunschweig, Düsseldorf, Halle, Heidelberg, Rostock, Schwerin) werden Weißbüscheläffchen mit anderen Primaten (Callithrix pygmaea, Saguinus nigricollis, Aotus azarae, Pithecia pithecia) oder sonstigen Tieren (z.B. Acouchis, Agutis, Wildmeerschweinchen, Zweizehenfaultiere, Aras, Tukane, Grüne Leguane) vergesellschaftet. Nur in geräumigen Außengehegen auch mit Liszt- und Kapuzineraffen [10].

Mindestanforderungen an Gehege: Das Säugetiergutachten 2014 des BMEL fordert für Weißbüscheläffchen ein Innen- und ein Außengehege von je 10 m² Grundfläche und 2.5 m Höhe für jeweils ein Paar mit bis zu zwei Nachzuchten. Für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 1,5 m² zu erweiternn, wobei die resultierende Kubatur fälschlicherweise mit 4.5 m³ anstatt mit 3.75 m³ angegeben wurde, was offenbar niemand bemerkt hat. Leider sah sich der Leiter der Unterarbeitsgruppe, die das Primatenkapitel verfasst hatte, auch außerstande, die Frage zu beantworten, ob es sich bei den „bis zu zwei Nachzuchten“ um zwei Jungtiere oder um zwei Würfe von in der Regel Zwillingen handelt. Die Anforderung ist zudem weder durch konkrete wissenschaftliche Daten noch durch Tierhaltererfahrung erhärtet. Die Richtlinie 2010/63/EU erlaubt auch in Deutschland die Zucht und dauernde Haltung einer Familiengruppe von Marmosetten (Jungtiere bis 5 Monate) in einem Käfig mit einer Grundfläche von 0.5 m² und einem Volumen von 0.75 m³ [3].

Die Tierschutzsachverständigen der Zoos vertraten daher im Differenzprotokoll den Standpunkt, dass aufgrund von Tierhaltererfahrung und mangels festgestellter Probleme die Anforderungen des Gutachtens’96 beibehalten werden sollten, d. h. ein Innen- und gegebenenfalls ein Außengehege (es ist zu beachten. dass in vielen Fällen die Voraussetzungen nach Ziffer II.1.9 dieses Gutachtens erfüllt sein dürften, sodass auf ein Außengehege verzichtet werden kann) von je 5 m² Grundfläche und 2.0 m Höhe für jeweils eine funktionierende Familiengruppe, d.h. Eltern und so viele Nachkommen, wie von diesen toleriert werden.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2018) schreibt für bis zu 5 Tieren ein Innengehege mit einer Fläche von 3 m² und 2 m Höhe vor. Für jedes weitere Adulttier ist die Fläche um 0.5 m² zu ergänzen.

Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2023) muss die Haltung paarweise oder in kleinen Familiengruppen erfolgen. Dazu ist ein Innengehege mit einer Fläche von 10 m² und einer Höhe von 2.5 m erforderlich.

Taxonomie und Nomenklatur

Das Weißbüscheläffchen wurde 1758 von Carl von LINNÉ als "Simia jacchus" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Der aus Quedlinburg stammende Naturforscher Johann Christian Polycarp ERXLEBEN stellte es 1777 als Typusart in die neue Gattung Callithrix. Früher wurden die Formen aurita, flaviceps, geoffroyi und penicillata als Unterarten angesehen, heute gelten sie als selbständige Arten, obwohl sie in den Grenzgebieten miteinander hybridisieren. Die Gattung umfasst aktuell 22 Arten und wird in vier Untergattungen (Calibella, Callithrix, Cebuella und Mico) unterteilt, die bisweilen als selbständige Gattungen angesehen werden [3; 6; 8; 9].

Literatur und Internetquellen

  1. CARROLL, B. (ed., 2002) / BARRÃO RUIVO, E. (ed. 2010)
  2. CITES TRADE DATA BASE
  3. RICHTLINIE 2010/63/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere- ABl. L 276/33 vom 20.10.2010.
  4. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
  5. RYLANDS, A.B. et al. (2008). Callithrix jacchus. The IUCN Red List of Threatened Species 2008: e.T41518A10485463. http://www.iucnredlist.org/details/41518/0. Downloaded on 18 May 2018.
  6. SCHRÖPEL, M. (2010)
  7. WEIGL, R. (2005)
  8. WILSON, D. E. et al. eds. (2009-2019)
  9. WILSON, D. E. & REEDER, D. M. (2005)
  10. ZIEGLER, T. (2002a)

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