Barsche (Süßwasser) ohne Buntbarsche

Sonnenbarsch

Gemeiner Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus), Aquazoo Düsseldorf Gemeiner Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus), Aquazoo Düsseldorf
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Überklasse: Knochenfische (Osteichthyes)
Klasse: Strahlenflosser (Actinopterygii)
Unterklasse: Neuflosser (Neopterygii)
Teilklasse: Echte Knochenfische (Teleostei)
Ordnung: Barschartige (Perciformes)
Unterordnung: Barschfische (Percoidei)
Familie: Sonnenbarsche (Centrarchidae)

D LC 650

Invasive EU

  Sonnenbarsch

Lepomis gibbosus • The Pumpkinseed • Le crapet-soleil

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Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) im Tiergarten Straubing © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

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Approximative Verbreitung des Sonnenbarschs (Lepomis gibbosus). Dunkelblau: autochthone Verbreitung; rot: eingeführte Populationen

 

 

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Sonnenbarsch-Mutation (Lepomis gibbosus) im Aquarium du Val-de-Loire, Lussault-sur-Loire © Bernard Dupont auf flickr. Übernommen unter derCreative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic-Lizenz.

 

 

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Als in Europa eingeführte, invasive Art mit einer mittlerweile sehr weiten Verbreitung ist der Sonnenbarsch von zoopädagogischem Interesse und wird relativ häufig in europäischen Zoos und Schauaquarien gezeigt.

Körperbau und Körperfunktionen

Sonnenbarsche erreichen meist eine Länge von 10-15 cm, unter günstigen Bedingungen - namentlich in Nordamerika - bis 30 cm. Sie sind gekennzeichnet durch eine hautartige, schwarze, als "Ohr" bezeichnete Verlängerung des oberen Rands des Kiemendeckels und, beim Gemeinen Sonnenbarsch, einen caudal danebenliegenden roten Fleck. Ihr Körper ist hoch und seitlich stark abgeflacht. Der Kopf nimmt mehr als ein Viertel der Körperlänge ein. [3; 6; 7]

Verbreitung

Nordamerika: Im Südwesten von Kanada über die Region der Großen Seen in den USA bis nach South Carolina und Missouri. Als eingeführte Tierart in auch in den westlichen USA, Kanada und weiten Teilen West-, Mittel- und Osteuropas. In der Schweit ist er mit Ausnahme der Ostschweiz im ganzen Mittelland sowie im Südtessin verbreitet. In der Rhône bei Genf besteht die Fischfauna zu einem Großteil aus Sonnenbarschen und den ebenfalls aus Nordamerika stammenden Zwergwelsen [1; 2; 4].

Wildfänge aus Nordamerika wurden 1887 nach Frankreich eingeführt und in Versailles gezüchtet. Als Folge von Freisetzungen durch Aquarianer und die Verwendung als Köderfische konnte die Art sich in weiten Teilen Europas verbreiten. Obwohl der Sonnenbarsch eine invasive gebietsfremde Art ist, ist er nicht in der Unionsliste (Stand 02.08.2017) zur EU-Verordnung Nr. 1143/2014 aufgeführt [5; 6].

Lebensraum und Lebensweise

Der Sonnenbarsch lebt in Stillgewässern und langsam fließenden Flüssen. Er bevorzugt klares Wasser und dichte Unterwasservegetation. Er ernährt sich von aquatischen Wirbellosen, Fischlaich und Jungfischen. Zur Fortpflanzung hebt das Männchen eine Grube aus, in die das Weibchen seine Eier ablegt. Das Gelege und die nach wenigen Tagen schlüpfenden Jungfische werden vom Männchen bewacht und verteidigt [5; 6; 7].

Gefährdung und Schutz

Der Sonnenbarsch hat eine weite Verbreitung und ist allgemein häufig. Allfällige Gefahren sind lokaler Natur. Er gilt daher aufgrund einer Beurteilung aus dem Jahr 2012 als weltweit nicht gefährdet [4].

Der internationale Handel ist durch CITES nicht geregelt.

Bedeutung für den Menschen

Der Sonnenbarsch wird lokal für Speisezwecke gefangen und spielt in Nordamerika eine Rolle für die Sportfischerei. Er befindet sich im internationalen Aquarienfischhandel [2; 6]

Haltung

Mit Wirkung auf den 15. August 2019 wurde der Sonnenbarsch in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung aufgenommen, d.h. er darf im Prinzip in den EU-Mitgliedstaaten fortan weder gehalten, noch gezüchtet noch transportiert werden [8].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 40 europäischen Einrichtungen gezeigt, von denen sich über ein Drittel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen: In Deutschland und Österreich gibt es keine konkreten Mindestnormen. In der Schweiz gibt Anhang 2, Tabelle 8 der Tierschutzverordnung an, wie viele Liter Wasser pro cm Gesamtkörperlänge (ohne Schwanzflosse) der gehaltenen Fische angeboten werden müssen.

Taxonomie und Nomenklatur

Die Art wurde 1758 von Carl von LINNÉ als "Perca gibbosa" beschrieben. 1819 stellte der in Marseille aufgewachsene, hauptsächlich in den USA tätige Universalgelehrten Constantine Samuel RAFINESQUE in Zusammenhang mit der Erstbeschreibung des Rotbrust-Sonnenbarschs (L. auritus) die Gattung Lepomis auf [2].

Literatur und Internetquellen

  1. DÖNNI, W. & FREYHOF, J. (2002)
  2. FISH BASE
  3. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
  4. NATURESERVE. (2013). Lepomis gibbosus. The IUCN Red List of Threatened Species 2013: e.T202555A18237003. http://www.iucnredlist.org/details/202555/0. Downloaded on 13 March 2018.
  5. SCHINDLER, O. (1959)
  6. WINKLER, H. M. (Red. 2007)
  7. ZAUGG, B., STUCKI, P., PEDROLI, J.C. & KIRCHHOFER A. (2003)
  8. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1262 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2019 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung

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