Reiher

Nachtreiher

Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) im Zoo Neuwied Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) im Zoo Neuwied
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Ordnung: Stelzvögel (Ciconiiformes)
Familie: Reiher (Ardeidae)
Unterfamilie: Nachtreiher (Nycticoracinae)

D LC 650

Nachtreiher

Nycticorax nycticorax • The Black-crowned Night-heron • L'héron bihoreau

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Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) im Tierpark Hamm © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Approximative Verbreitung des Nachtreihers (Nycticorax nycticorax) dunkelblau: Ganzjahres- und Brutgebiete; gelb: nicht-brütend

 

 

 

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Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) im Tierpark Hamm © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) im Parc zoologique de Clères © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Junger Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) im Parc zoologique de Clères © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) im Parc zoologique de Clères © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) im Tierpark Olderdissen, Bielefeld © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

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Junger Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) im Zoo Neuwied © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Der Nachtreiher ist weltweit nicht gefährdet, regional kann die Situation anders aussehen. Als einheimische, bei uns stark gefährdete Art ist er für die Zoos von Interesse und wird in vielen Institutionen gezeigt.

Körperbau und Körperfunktionen

Der auffallend kurzhalsige und kurzbeinige Nachtreiher erreicht eine Gesamtlänge von 56-65 cm, eine Flügelspannweite von 105-112 cm und ein Gewicht von (340-)525-800 g. Scheitel und Rücken sind schwarz, die Flügeldecken hellgrau, die Stirn und die Unterseite weiß. Im Nacken befinden sich zur Brutzeit 2-3 lange, weiße Schmuckfedern. Die Iris ist rot, die unbefiederte Gesichtshaut grünlich-gelb, der Schnabel schwarz, und die Beine und Füße der Erwachsenen sind blass gelbgrün. Das Jugendkleid ist braun mit weißen Flecken, es wird gefolgt von einem bräunlichen Zwischenkleid und erst mit drei Jahren erhalten die Vögel ihr Adultkleid [2; 3; 4; 7].

Verbreitung

Brutvogel oder regelmäßig vorkommend in 176 Ländern Afrikas, Asiens, Europas, Nord-, Mittel- und Südamerikas. Gelegentliche Beobachtungen in etwa 20 Ländern, einschließlich Australien [1].

Lebensraum und Lebensweise

Nachtreiher bevorzugen von Wald umgebene Weiher und Sumpfgebiete in großen Flussebenen. Der Nachtreiher hat seinen Namen daher, dass er den Tag in einem Baum sitzend verschläft und hauptsächlich während Dämmerungs- und Nachtstunden aktiv ist. Dann jagt er nach Fröschen, Fischen, Insekten sowie Würmern und Mäusen. Mit bedächtigen Bewegungen schreitet er im Zeitlupentempo sein Nahrungsterritorium ab. Mit seinen langen Zehen kann er auch vortrefflich im Gezweig von Sträuchern und Bäumen sowie im Röhricht klettern. Er brütet gesellig in meist kleinen Kolonien; am liebsten in hohem Gebüsch oder in niedrigen, dichtwüchsigen Bäumen in Sumpfgebieten. Außerhalb der Brutzeit ist er oft Einzelgänger. Das Gelege besteht aus 4 (3-6) blass blaugrünen. ca. 40x35 mm großen Eiern, die abwechseln von beiden Eltern während 21 Tagen ausgebrütet werden. Die Küken beginnen mit 3-4 Wochen das Nest zu verlassen und in seiner Umgebung herumzuklettern. Mit 6 Wochen sind sie flugfähig, mit 7-8 Wochen selbständig [2; 3; 4; 6; 7].

Gefährdung und Schutz

Die Art hat eine außerordentlich weite Verbreitung und eine große Weltpopulation, die irgendwo zwischen 570'000 und 3.7 Millionen Individuen liegt. Sie gilt daher global nicht als gefährdet, auch wenn die Bestandstrends regional unterschiedlich sind gefährdet (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1].

Der internationale Handel ist unter CITES nicht geregelt. Es handelt sich um eine streng geschützte Art nach der Vogelschutz-Richtlinie ( RL 79/409/ EWG). Die Art fällt unter Anhang 2 der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume sowie unter Anhang 2 des African-European Migratory Waterbird Agreements (AEWA).

Situation in Mitteleuropa: Obwohl weltweit sicher, gilt der Nachtreiher in Deutschland und der Schweiz als stark gefährdet und in Österreich als vom Aussterben bedroht. Früher bestand die Hauptgefahr in der Lebensraumzerstörung, insbesondere von Auenwäldern; heute sind es eher Störungen durch Freizeitaktivitäten. Notwendige Schutzmaßnahmen: Erhaltung von ungestörten Auenwäldern und auenwaldähnlichen Lebensräumen. In Österreich gibt es 55-65 Brutpaare. Deutschland hat einen Brutbestand von 18-22 Paaren, vorab (seit etwa 1950) in Bayern, seit wenigen Jahren auch wieder regelmäßig in Baden-Württemberg. In der Schweiz sind Bruten Einzelereignisse, die am ehesten am Neuenburgersee oder im Aareraum vorkommen [1; 4; 6].

Bedeutung für den Menschen

Nachtreiher werden gebietsweise verfolgt, weil sie Schäden in Fischzuchten anrichten, oder sie werden zur Gewinnung von Federn und Fleisch sowie Körperteilen für die Zwecke der traditionellen afrikanischen Medizin gejagt bzw. ausgehorstet [1].

Haltung

Nachtreiher werden in - oft großen, begehbaren Vogelvoliere - vergesellschaftet mit anderen koloniebildenden Reiherarten sowie mit gesellig lebenden Ibissen, Löfflern und Störchen sowie mit Kormoranen, Möwen, Seeschwalben und großen Wat- und Wasservögeln gehalten. Eine Abklärung im Zoo Basel aus dem Jahr 1978 ergab eine maximale Haltungsdauer von 21 Jahren und 2 Monaten [8].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund 120 Zoos gehalten, von denen sich etwa ein Viertel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste.

Wie Nachtreiher gehalten werden (Beispiele):

Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland gibt es keine konkreten Mindestanforderungen an Gehege für Reiher.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2022) schreibt für bis zu 6 mittelgroße Reiher eine Voliere mit einer Größe von 40 m²/160 m³ mit Wasserbecken und Aufbaummöglichkeiten vor. Für jeden weiteren Adultvogel ist die Grundfläche um 2 m² zu erweitern. In Fällen, wo ein Innenraum erforderlich ist, muss dieser eine Grundfläche von 0.5 m² pro Vogel haben. Die Vorgängerverordnung forderte eine Voliere von 20 m²/50 m³. In der aktuellen Verordnung wurden die Dimensionen ohne Anlass und ohne Angabe von Gründen vervielfacht.

Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2023) sind Reiher mindestens paarweise zu halten. Die Gehege sind mit Naturboden und natürlicher Bepflanzung einzurichten, es sind Aufbaummöglichkeiten und mindestens ein Wasserbecken anzubieten. Arten aus gemäßigten Breiten dürfen ganzjährig auf der Außenanlage gehalten werden. Arten aus den Tropen und Subtropen müssen warm überwintert werden. Die Temperatur in den Innenräumen darf 10°C nicht unterschreiten. Nach einer Eingewöhnung darf diesen Arten bei Außentemperaturen über 5°C auch in den Wintermonaten ein Zugang zu den Außenanlagen gewährt werden. Für bis zu 6 kleinere Reiher ist eine Außenanlage mit einer Fläche von 50 m² erforderlich, die für jeden weiteren Adultvogel um 5 m³ zu erweitern ist. Gegebenenfalls ist auch eine Innenanlage von 10 m² erforderlich, die für jeden weiteren Adultvogel um 0.5 m² zu erweitern ist.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Nachtreiher wurde 1758 von Carl von LINNÉ als "Ardea Nycticorax" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute gültige Gattungsbezeichnung Nycticorax wurde 1817 von dem englischen Naturforscher Thomas Ignatius Maria FORSTER eingeführt. Es werden 5 Unterarten anerkannt. Die heute in Europa gezeigten Vögel gehören alle der Nominatform an [2].

Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2019). Nycticorax nycticorax (amended version of 2016 assessment). The IUCN Red List of Threatened Species 2019: e.T22697211A155515762. https://www.iucnredlist.org/species/22697211/155515762 und (2015). Nycticorax nycticorax. The IUCN Red List of Threatened Species 2015: e.T22697211A60158532. Downloaded on 22 December 2019.
  2. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A.. & SARGATAL, J. (eds., 1992)
  3. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
  4. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
  5. KAUFFELS, T. (2010)
  6. MAUMARY, L. et al. (2007)
  7. PFORR, M. & LIMBRUNNER, A. (1991)
  8. WACKERNAGEL, H. (1964)

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