FITCH-SNYDER, H., SCHULZE, H. & STREICHER, U. (2003)
Enclosure Design for Captive Slow and Pygmy Lorises.
In: Primates of the Oriental Night - proceedings of the Indonesian Workshop: Taxonomy, husbandry, and conservation of tarsiers and lorises. Jakarta, Indonesia, 15-25 February 2003, at the Pusat Primata Schmutzer / Schmutzer Primate Center, Ragunan Zoo, Jakarta. Special edition of Treubia, Bogor: 123-135
Abstract:
While large numbers of slow and pygmy lorises are commonly kept in local zoos and rescue centers, information about
enclosure design and minimal housing requirements is often lacking. We present recommendations for designing indoor and
outdoor loris enclosures for exhibits, rescue centers, and sanctuaries. We discuss the advantages and disadvantages of each
enclosure type and address construction specifications, furnishings, environmental requirements, social considerations, and
keeper monitoring. Essential requirements for loris release into naturalistic outdoor enclosures are presented along with
questions for future studies.
Auszug:
In some facilities such as primate rescue centers, wire cages may be the best option available. An outdoor cage measuring 2.00 m x 2.50 m x 1.80 m can successfully house 1-3 slow lorises if the furnishings are sufficient. (See climbing structures and nest box sections.) Wire should always be free of rust or sharp edges. Poly vinyl coated wire is ideal because it resists corrosion from moisture and loris urine marking. Wire gage of 2 cm x 2 cm is comfortable for lorises to grasp, and it will keep rodents and potential predators outside. Outdoor enclosures must also have a solid roof to protect lorises from sun and rain.
Maximum flexibility can be achieved by building several smaller cages (minimum size of 1.70 m x 1.00 m x .70 m per slow loris), which are connected with removable wire tunnels. Depending on whether the tunnel gates are open or closed, lorises can be kept alone or given access to other enclosures. If cages share common walls, double wire mesh or solid walls must be used to prevent lorises from biting their neighbor ’s fingers. Keeper doors should be large enough for a person to walk inside the enclosure or easily reach any area inside the cage. Doorframes must be made of a solid material that will not bend. Otherwise, lorises may be able to escape by squeezing their bodies through the small gaps between door openings. Cages should be elevated at least 15 cm above the ground to so that excreta and other waste will fall below. Indoor cages can easily be moved for cleaning if wheels are attached to the bottoms. Food dishes and nest boxes can be placed on wire shelves, which are also useful for loris resting places.
fitch-biblio
SCHERPNER, C. (1982)
The Grzimek House for Small Mammals at Frankfurt Zoo.
International Zoo Yearbook 22: 276–287, January 1982.
ISSN 0074-9664. DOI: 10.1111/j.1748-1090.1982.tb02051.x
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FRITZ, H. I. (1971)
Maintenance of the Common opossum in captivity.
International Zoo Yearbook 11 : 46–49
DOI: 10.1111/j.1748-1090.1971.tb01843.x
fritz-biblio
Flugunfähigmachen
Die seit Jahrhunderten geübte Praxis, Vögel durch Abtrennen der einen Flügelspitze oder durch einseitiges Stutzen der Armschwingen am Wegfliegen zu hindern, steht unter zunehmender Kritik von Tierrechtlern und Tierschützern. In Deutschland ist das Flugunfähigmachen durch chirurgische Eingriffe verboten. Wer sich von einer emotionalen Betrachtungsweise löst, wird allerdings feststellen, dass das Flugunfähigmachen durch geeignete Methoden bei manchen Vogelarten durchaus vertretbar ist oder sogar Vorteile für den gehaltenen Vogel haben haben kann.
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Traditionell wurde "Wasser- und Parkgeflügel" durch Kupieren, d.h. Abtrennen der einen Flügelspitze oder durch einseitiges Stutzen der Armschwingen am Fliegen gehindert. Die Vögel wurden so zu Fußgängern, die in Freigehegen anstatt in Volieren gehalten werden konnten. Dies hatte manche Vorteile: Der Bau einer oben offenen Anlage ist billiger als der einer Voliere, das Besuchererlebnis ist besser und für Vögel, die wenig fliegen, wird der Verlust der Flugfähigkeit durch das im Vergleich zu Volieren in der Regel viel größere Raumangebot der Freigehege mehr als kompensiert. Da das deutsche Tierschutzgesetz keine explizite Ausnahme von § 6* vorsieht, ist das Flugunfähigmachen mittels chirurgischer Methoden in Deutschland grundsätzlich verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In Österreich ist die dauerhafte Einschränkung der Flugfähigkeit durch operative Eingriffe nach § 4.(6) verboten. Das regelmäßige Kürzen der Schwungfedern der Handschwingen ist dagegen ausdrücklich gestattet. Die deutschen und österreichischen Regelungen bieten Anlass zu andauernden Diskussionen zwischen Tierhaltern, Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen und Behörden. In der Schweiz ist das Kupieren von Hausgeflügel verboten. Bei Wildvögeln ist es nach einer Güterabwägung erlaubt**. Faktisch ist es in Zoos gestattet, in Privathaltungen in der Regel nicht. Weil in den meisten anderen europäischen Ländern das Flugunfähigmachen mancher Vogelarten gängige Praxis ist, in Anbetracht der Tatsachen, dass ein Leiden als Folge der Flugunfähigkeit in der Regel nicht nachgewiesen werden kann, dass Großvolieren z.B. aus Denkmal- oder Landschaftsschutzgründen oft nicht zu realisieren sind, dass das Bundesnaturschutzgesetz von den Zoos verlangt, sich an Erhaltungszuchtprogrammen zu beteiligen, und dass solche Programme nicht national, sondern auf europäischer Ebene durchgeführt werden, wurde seitens der Zoos und von Amtstierärzten vorgeschlagen, in Übereinstimmung mit der EU Zoos Directive Guidance eine generelle Regelung zu treffen, die das gute Funktionieren der Zuchtprogramme nicht beeinträchtigt. Eine solche Regelung sollte sich an der Europäischen Heimtierkonvention orientieren, die das Flugunfähigmachen nur für im privaten Haushalt gehaltene Vögel (wie z.B. Papageien) verbietet, allenfalls in Verbindung mit einem Katalog der Vogelarten, bei denen Eingriffe zum Flugunfähigmachen zulässig sind, ähnlich jenem der in den schwedischen Vorschriften über die Tierhaltung in Zoos enthalten ist, sowie unter Bezug auf die vom Weltverband der Zoos und Aquarien als „best practice“ definierten Methoden [DOLLINGER et al.2014]. In einer Stellungnahme hält die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz fest, dass das Flugunfähigmachen bei bestimmten Vogelarten "tierschutzgerecht möglich" sei. Auch andere Autoren [z.B. BAUMGARTNER, 2015; ROSE et al., 2014, im Falle der Flamingos] kommen zum Schluss, dass die Haltung in Volieren nicht notwendigerweise der Haltung flugunfähig gemachter Vögel vorzuziehen ist und sehen hier noch erheblichen Forschungsbedarf. Erste Untersuchungen ergaben keine relevanten Unterschiede hinsichtlich des Gehalts an dem Stresshormon Corticosteron in den Federn flugunfähig gemachter bzw. flugfähiger Flamingos [REESE, 2020; REESE et al. 2020]. Als Methode der Wahl gilt heute für die meisten der in Betracht kommenden Vogelarten die am Tiergarten Nürnberg entwickelte Verödung von 10-12 Handschwingen-Follikeln mittel eines Diodenlasers, die unter Allgemeinnarkose dürchgeführt wird [BAUMGARTNER, 2015; DOLLINGER et al., 2014]. **Aus der Antwort vom 07.09.2016 des Bundesrats auf eine parlamentarische Interpellation: Die Erarbeitung der Vorschriften der Tierschutzverordnung zum Coupieren der Flügel erfolgte aufgrund einer Güterabwägung. Daraus resultierte ein Coupierverbot für Hausgeflügel und für Wildvögel, die als Heimtiere gehalten werden. Für Wildvögel, die nicht als Heimtiere gehalten werden, besteht kein Coupierverbot, das Coupieren muss aber durch ein übergeordnetes Interesse gerechtfertigt sein. Zoos und Tierpärke nehmen Aufträge zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur Forschung wahr und beteiligen sich im Rahmen von wissenschaftlichen Programmen an der Erhaltung von bestimmten Arten. Derartige Interessen überwiegen die Belastung, die das Tier durch die Coupierung erfährt, und vermögen den Eingriff zu rechtfertigen. |
PPT-Präsentationen zum Thema:
Literatur:
- BAUMGARTNER, K. (2015)
- DOLLINGER, P., PAGEL, T., BAUMGARTNER, K., ENCKE, D. ENGEL, H. & FILZ, A. (2014)
- REESE, L. (2020)
- REESE, L., BAUMGARTNER, K., VON FERSEN, L. et al. (2020)
- ROSE, P.E., CROFT, D.P. & LEE, R. (2014)
- SCHELBERT, L. (2016) 16.3402 Interpellation - Verstümmeln von Vögeln.
- TIERÄRZTLICHE VEREINIGUNG FÜR TIERSCHUTZ E. V. - Stellungnahme der TVT, Arbeitskreis 7 (Zirkus und Zoo) zum Flugunfähigmachen von Vögeln
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PD - 29.12.2014 - 2835
SALZERT, W. & JOHANN, A. (1992)
Maintenance of the Gelada baboon Theropithecus gelada at the Rheine Zoo
International Zoo Yearbook Vol. 31: 179-184. ISSN 0074-9664. DOI: 10.1111/j.1748-1090.1991.tb02383.x
Erste Seite:
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FRITZSCHE, H. (1985)
Igel als Wintergäste : alles über Unterbringung, Pflege, Ernährung und Krankheiten.
(mit Sonderteil: Igel verstehen lernen).
5. Aufl. - Gräfe & Unzer Verlag. München. - 70 Seiten. : Ill., graph. Darst. Serie (GU Ratgeber). ISBN 3-7742-2016-6.
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BLASZKIEWITZ, B. (2007)
Neue Anlagen für Tüpfelhyänen und Rothunde sowie Volieren für Greifvögel und Eulen im Tierpark Berlin.
Der Zoolog. Garten, Band 77, Heft 3; 129-133.
Abstract:
A description of new enclosures for spotted hyaenas and red dholes is given. Together with this carnivore section new aviaries for caracaras and tropical owls were opened in the Tierpark Berlin.
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Gehegebegrenzung
Die Zoo-Richtlinie der EU, das deutsche Bundesnaturschutzgesetz und die Tierschutzverordnung der Schweiz schreiben vor, dass Zoos so zu betreiben sind, dass dem Entweichen der Tiere vorgebeugt wird. Bei der Wahl der Absperrmittel wird heute zumindest im Besucherbereich auf die eine Gefängnisatmosphäre verbreitenden Stangengitter verzichtet, und vielfach gestalten und begrenzen Zoos die Gehege so, dass die Tiere im Normalfall das Gehege nicht verlassen, obwohl sie es eigentlich könnten.
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Um Tiere, wie von Gesetzes wegen vorgeschrieben, am Verlassen ihres Geheges zu hindern, kommen im Prinzip leicht überwindbare psychologische, biologische (Gruben, Gräben, Mauern, Wasser), semibiologische (Zäune, Gitter, Drahtgeflechte) und abiologische (Glas, Elektrizität) Absperrmittel in Frage [13; 14]. Die ursprünglichsten Haltungsformen, Grube, Graben und Wildgatter waren ganz oder weitgehend von Mauern oder festen Wänden umgrenzt [14]. Heute spielen diese als Begrenzung des Geheges auf den dem Besucher abgewandten Seiten oder allseitig bei Kleintieranlagen, die oft noch nach dem Grubenprinzip konzipiert sind, eine Rolle. Dabei kann es sich um natürliche Felswände, aus Natursteinen bestehende Trockenmauern, aus mit Mörtel verbundenen Natursteinen, Zementsteinen oder Ziegeln gefertigte Mauern, Betonmauern mit glatter oder strukturierter Oberfläche oder Kunstfelsen handeln. Holzwände, Faserzement- oder Kunststoffplatten erfüllen denselben Zweck. Da Mauern schon von Weitem erkennbar sind, besteht kaum Unfallgefahr durch Anrennen. Je nach Oberflächenstruktur und Tierart sind allenfalls Maßnahmen erforderlich, um ein Hoch- oder Überklettern zu verhindern. Die Erfahrung zeigt, dass Tiere, wenn sie einmal eingewöhnt sind und sich in ihrem Gehege geborgen fühlen, keinen Drang nach Weite oder "Freiheit" haben und dass bei den meisten Arten auch die Neugierde nicht so groß ist, dass sie ihr vertrautes Gehege verlassen würden. Bei vielen Arten reicht also eine symbolische, psychologische Barriere, die nur in Ausnahmesituationen überwunden wird - und dies in aller Regel nicht mit der Absicht, das Gehege definitiv zu verlassen [13; 14]. Das funktioniert etwa bei Huftieren, die einen schmalen Graben auch dann nicht überspringen, wenn auf der anderen Seite eine Weidemöglichkeit lockt [8]. Raubtiere würden aber in derselben Situation durchaus aussteigen, um im Nachbargehege auf Jagd zu gehen. So geschehen vor Jahren im Wildpark Peter und Paul in St. Gallen, wo ein Luchs über einen 4 m hohen Zaun mit Überhang kletterte, um im Gehege nebenan einen Steinbock zu schlagen, oder 2021 im Tiergarten Nürnberg, wo ein Luchs drei erwachsene Hirschziegenantilopen tötete und ein Jungtier verletzte [18]. In beiden Fällen verließen die Luchse aber das Zoogelände nicht und wurden wieder eingefangen. Auch zwei Luchse des Wildparks Knüll, deren Gehege durch einen Sturm zerstört worden war, verließen das eingefriedete Parkgelände nicht und konnten wieder behändigt werden [10; 15]. Kommt es, etwa bei sozialen Konflikten dazu, dass ein Tier aus dem Gehege herausflüchtet, bleibt es meist in der Nähe oder kehrt wieder zurück. Im Zoo Hannover hielt man aus diesen Überlegungen heraus Antilopen hinter Gräben von nur 1.8 m Breite, obwohl sie viel weiter springen können [8]. Weil den Zootieren der "Freiheitsdrang" fehlt, verfehlen gegen Zoos gerichtete Aktionen von Tierbefreiern daher meist ihr Ziel, wie nachfolgende Beispiele zeigen:
Symbolische Grenzen kann man natürlich bei Tieren, die für die Besucher potenziell gefährlich sind, nicht einsetzen. Hier ist Sicherheit oberstes Gebot. Es gibt Erfahrungswerte, wie hoch oder wie breit eine Absperrung, wie dick ein Draht oder eine Glasscheibe oder wie weit Gittermaschen sein müssen, damit sie die Tiere vom Verlassen des Geheges abhalten [z.B. 1], in manchen Ländern auch gesetzliche Vorgaben. Allerdings ist man nicht immer vor Überraschungen gefeit, z. B. überwanden 2016 zwei subadulte Löwen des Leipziger Zoos den als sicher geltenden 6.60 m breiten Wassergraben ihrer Freianlage. Einer konnte in das Gehege zurückgetrieben, der andere musste erschossen werden. Klar festgelegte Notfallpläne für solche Ausnahmesituationen sind daher unabdingbar [11]. Bei potenziell gefährlichen Tieren sollte der Zugang jeweils vom Tierpflegergang im Innern des Gebäudes oder über eine Schleuse erfolgen [17]. Grundsätzlich müssen Raumbegrenzungen so beschaffen sein, dass die Verletzungsgefahr für die Tiere gering ist. Das ungefährlichste Absperrmittel dürften richtig konzipierte Trockengräben sein [8; 9; 14]. Als richtig konzipiert kann ein Trockengraben dann gelten, wenn er
Da sich zwischen Graben und Besucherweg oft ein Pflanzstreifen befindet, sollte bei Halbgräben der Grabenboden so beschaffen sein, dass er nicht oder nur ungern betreten wird, oder es kann im Graben ein elektrifizierter Weidezaun angebracht werden, damit die Tiere die Vegetation nicht abfressen. Bei U-Gräben sind betonierte Böden ein schwerer Baufehler, außer sie seien mit einer genügend hohen Schicht aus weichem Material,wie lockerem Kies, Sand, Humus oder Torf bedeckt [14]. Für viele Tiere ebenfalls geeignet sind Wassergräben. Bei manchen Arten können sie als psychologische Barrieren konzipiert, d. h. so flach sein, dass sie vom Tier durchwatet werden können. Ansonsten können flache und bei schwimmfähigen Tieren auch tiefe Gräben durch eine besucherseitige Wand, Mauer oder Elektrodrähte zusätzlich gesichert werden. Handelt es sich um Tiere, die normalerweise nicht schwimmen, wird bei tiefen Gräben auf weitere Schutzvorkehrungen verzichtet, was gelegentlich dazu führt, dass in Ausnahmesituationen ein Tier auf die falsche Seite gerät. So geschehen 2008 im Zoo Basel, als ein halbwüchsiger Gepard beim Versuch eine wilde Stockente zu fangen auf der Besucherseite des Grabens landete. Das Publikum wunderte sich zwar, aber es entstand keine Panik. Dem Tier war es sichtlich nicht wohl und es konnte problemlos wieder zurück in das Gehege gebracht werden. Wassergräben haben auch ihre negativen Seiten: Sie verschmutzen leicht, wenn sie nicht durchspült werden und sie frieren in kalten Wintern zu, womit ihre Absperrwirkung illusorisch wird. Problematisch sind sie bei Menschenaffen, weil diese nicht schwimmen können [14]. So stürzte im Jahr 2000 im ErlebnisZoo Hannover ein Gorillamann beim Versuch, Futter aus dem Wasser zu fischen in den 1996 erbauten, 350 cm tiefen Graben und ertrank [6]. Daher sind Gräben tierseitig so zu gestalten und zu sichern, dass die Affen möglichst nicht in den tiefen Wasserbereich gelangen können. In Ausnahmefällen geschieht dies aber trotzdem, was dann meist zum Ertrinken des Tiers führt. So 2022, als im Zoo Leipzig ein 47 Jahre alter Schimpanse in einer plötzlich einsetzenden und heftigen Auseinandersetzung mit dem Rest der Gruppe so sehr in die Enge getrieben wurde, dass er über die Sicherheitsbegrenzungen hinweg in den tiefen Teil des Wassergrabens gelangte und ertrank [7], was Tierrechtler natürlich sofort zum Anlass nahmen, ein Verbot der Menschenaffenhaltung zu fordern - ungeachtet der Tatsache, dass auch in der Natur Individuen, die von de Gruppe ausgestoßen werden, keine lange Überlebensdauer haben. Gitter, einschließlich Drahtgeflechte gibt es in allen möglichen Ausführungen. Vorläufer sind Palisaden, wie sie ab dem Mittelalter zur Unterteilung der Stadtgräben für die Hirschhaltung verwendet wurden. Latten- oder Staketenzäune waren im 19. Jahrhundert weit verbreitet und für Wildtiere vereinzelt bis über die Mitte des 20. Jahrhunderts in Funktion, z. B. bei manchen Hirschgehegen des Tierparks Lange Erlen in Basel. Heute werden sie, wie andere rustikale Einzäunungen aus Holz, etwa Spelten- oder aus Weiden- oder Haselruten gefertigte Flechtzäune nur noch für Haustiere empfohlen [17] und vor allem in Zusammenhang mit historischen oder nachgebildeten, traditionellen Bauernhöfen sowie als Publikumsabsperrung für Biotope angewendet. Die ältesten Formen der Metallgitter sind Stangengitter, die es in horizontaler und vertikaler Form gibt, und die heute noch für Tore oder im Innenbereich von Elefanten, Nashorn- Flusspferd- und Moschusochsenanlagen oder im oberen Teil der Wände von Boxen für Pferde und Antilopen eingesetzt werden. Es folgten Gittergeflechte aus schweren, punktgeschweißten Eisen bzw. Stahlstäben hauptsächlich für Raubtiere und Menschenaffen, die namentlich in Deutschland beliebten, in der Schweiz kaum anzutreffenden, optisch ansprechendere Doppel- oder Einfach-Stabmattenzäune, die auch bei Huftiergehegen oder als Teichabsperrungen zum Zug kommen, Wellengitter sowie Gitter aus Draht als Diagonal-, Viereck- oder Sechseckgeflechte sowie die besonders bei auf größeren Flächen gehaltenen Huftieren, Kängurus und großen Vögel eingesetzten Knotengeflechte. Diese sind auch für Geparden oder bis zu einer Maschenweite von 8x8 cm für mittelgroße Katzen geeignet [17]. Bei der Wahl der Maschenweite wird oft übersehen, dass für Jungtiere engere Maschen notwendig sind. Das Ergebnis sind dann meist unschöne Doppelvergitterungen. Heute gibt es ein breites Sortiment von Gittern für die unterschiedlichen Tierarten, die pflegeleicht und optisch oft sehr unauffällig sind. So etwa haardünne Stahldrahtgeflechte mit starker Verspannung in festen Rahmen oder Spanndrähte ("piano wire") für Volieren. Spanndrähte werden z.B. bei Greifvogelvolieren eingesetzt. Allerdings haben manche besonders wendigen Vögel wie z.B. Gaukler bald mal den Dreh raus, wie sie in Seitenlage durch die Drähte rausfliegen und zur Fütterungszeit wieder reinfliegen können. Gitter führen namentlich bei den rasch flüchtigen Kängurus, Equiden Hirschen und Antilopen zu Unfällen. Spitze Winkel sind daher stets zu vermeiden, bei der Haltung in Gruppen wird empfohlen, einen Mindestwinkel von 135° einzuhalten [17]. Hirsche fegen oft ihr Geweih am Gitter oder bekämpfen es während der Brunft. Dabei können sie an den Maschen hängen bleiben. Laufvögel, coupierte Kraniche und Stelzvögel können sich darin verhängen oder sich die Beine brechen. Bei Kleinvögeln sind Kopftraumata durch Aufprall am Volierengitter nicht selten. Bei Raubtieren und Nagetieren entstehen Unfälle gelegentlich dadurch, dass die Tiere am Gitter hochklettern und herunterfallen. Eine eigenartige Verhaltensweise zeigen die Neuweltkameliden, besonders deren Hengste. Sie pflegen die Grenze ihres Territoriums mit gesenktem Kopf abzuschreiten, wobei sie den Kopf nahe am Zaun halten. An vorspringenden Drahtenden können sie sich perforierende Augenverletzungen zuziehen, die zu dauernder Erblindung führen [9]. Drahtgeflechte werden an Stangen oder Rahmen befestigt, wenn diese aus Metall sind, mittels Bindedrähten. Ein typischer Baufehler besteht darin, dass die Bindedrähte dünner gewählt werden als der Maschendraht und daher einer mechanischen Belastung weniger standhalten oder, bei nicht rostfreiem Material, früher durchrosten als das Geflecht. Das Ergebnis sind Lücken zwischen Geflecht und Rahmen, durch welche sich Tiere durchzwängen, oder herumliegende Drähte, die Verletzungen verursachen oder als Fremdkörper wirken können [9]. Gitter haben aber auch Vorteile für die gehaltenen Tiere: Für Arten wie Primaten, Faultiere Waschbären, Malaienbären oder Papageien stellen sie eine Umweltbereicherung dar, weil sie große Flächen zum Klettern bieten. Für viele Huftiere, die in ihrem Lebensraum busch- und dickichtreiche Gegenden bevorzugen, vermitteln sie, im Gegensatz zum Graben, den Eindruck von Deckung und damit das Gefühl von Sicherheit [2]. Andererseits verstärken Gitter beim Publikum die Wahrnehmung, dass die Tiere eingesperrt sind. Sie stören den Blick auf das Tier und sind ein Ärgernis für Fotografen. Der Trend geht daher zu gitterlosen Anlagen oder zu Anlagen mit barrierefreien Einblicken. Jüngeren Datums als Metallgitter sind Volierennetze aus Polypropylen. Diese sind in unterschiedlichen Maschenweiten erhältlich. Sie sind sehr elastisch, geben bei einem Aufprall nach und sind daher weniger unfallträchtig. Kunststoffnetze sind mittlerweile UV-stabilisiert und witterungsbeständig, haben aber eine geringere Lebensdauer als Metallnetze. Mit derartigen Netzen werden oft große Flächen überdacht, um Flugräume für größere Vögel zu schaffen. Das Problem dabei ist der Winter, da solche Konstruktionen bei hoher Schneelast zusammenbrechen können, wie z.B. 2021 im Westküstenpark St. Peter-Ording [21]. Ein eleganter Gitterersatz bei Elefanten sind Schaukelseile. Um die allgemein üblichen wuchtigen Gitterstäbe zu vermeiden, können Drahtseile eingesetzt werden. Dabei darf es sich nicht um Spannseile handeln, wie sie bei Giraffen gelegentlich verwendet werden, da sie sonst von den Tieren als Steighilfe benutzt werden, sondern sollen als Schaukelseile den Elefanten keinen Halt bieten. Im Tierpark Hellabrunn, wo dieses System erstmals eingesetzt wurde, reichte im Außenbereich bei den Elefantenkühen ein einzelnes Stahlseil von 13 mm Durchmesser und einer Belastbarkeit von 5 t aus, das in einer Höhe von ca. 1.50 Meter schaukelte. Der Bulle wurde hinter zwei Seilen in Höhe von 1 m und 1.40 m gehalten. Im Innenbereich wurden, außer beim Bad, drei Seile eingesetzt. Im Fall die Tiere ihre Stoßzähne übermäßig am Seil wetzen, kann das isolierte Seil mit einem Ε-Draht umwickelt werden, der von einem herkömmlichen Weidegerät gespeist wird. Schaukelseile sind insofern praktisch, als sie mit Schäkeln an den Stützpfosten befestigt werden und daher rasch demontiert werden können. Sie sind auch für Nashörner geeignet [19]. Glas wurde, aus naheliegenden Gründen, zuerst in der Aquaristik eingesetzt und zwar ab dem 17. Jahrhundert. Danach kam es anstelle von Gitterkäfigen bei Terrarien zum Zug, und später auch bei Säugetieren und Vögeln. Durch die Verfügbarkeit des kurz vor dem Ersten Weltkrieg entwickelten Verbundsicherheitsglases, bei dem zwei oder mehr übereinander liegende Flachglasscheiben durch reißfeste und zähelastische Folie miteinander verklebt sind, konnten auch größere Aquarien gebaut oder Glasscheiben als Gehegebegrenzung für Großtiere wie Löwen, Gorillas oder große Riesenschlangen und Krokodile eingesetzt werden. Seit den 1930er-Jahren gibt es Acrylglas, einen durchsichtigen, glasähnlicher Kunststoff bei dem es sich um Polymethylmethacrylat (PMMA) mit einer Lichtdurchlässigkeit von über 90% handelt und der ursprünglich unter dem Handelsnamen Plexiglas vermarktet wurde. Im Gegensatz zu Echtglas ist Acrylglas bruchsicher und um zwei Drittel leichter. Es kann in Einzelteilen gefertigt und nahtlos zusammengefügt werden. Es erlaubt daher den Bau von Großaquarien mit beachtlicher Tiefe. Um dem Wasserdruck standzuhalten ist z.B. die 14 m lange und 6 m hohe Frontscheibe des Hai-Atolls in Hagenbeck's Tropenaquarium 22 cm dick [12]. Ein Nachteil von Acrylglas ist seine gegenüber echtem Glas geringere Kratzfestigkeit. Im Gegensatz zum Gitter erlauben Glas- oder Acrylglasabsperrungen, für die Tiere einen von der Umwelt gesonderten Klimabereich zu schaffen, was namentlich in der Terraristik eine große Rolle spielt. Ferner sind sie ein Mittel zur Vermeidung von Zoonosen, d. h. der Übertragung von Krankheiten von den gehaltenen Tieren auf die Besucher und umgekehrt. Namentlich wenn die Scheiben besucherseitig entspiegelt sind, vermittelt Glas den Eindruck einer unmittelbaren Begegnung mit dem Tier, allerdings beschränkt auf die Optik. Wegen ihrer Transparenz sind Glasscheiben aber auch besonders unfallträchtig. Todesfälle durch Kontusionen ereignen sich besonders bei Vögeln. Besonders gefährdet sind neueingesetzte Tiere, welche die Dimensionen der Voliere noch nicht kennen und sozial unterdrückte Individuen, die von anderen verfolgt werden. Werden Glasscheiben bei Außengehege eingesetzt, ist zu beachten, dass sie eine Gefahr für die wildlebende Vogelwelt darstellen. Empfehlungen zur Vermeidung von Vogelschlag sollten daher beachtet werden [16]. Generell positiv zu werten ist, dass eine Trennung durch Glas Begegnungen auf kürzeste Distanz ermöglichen, ohne die Tiere zu beeinträchtigen, weil sie keine Gerüche durchlässt und Lärm mindert. Die Tiere ruhen und schlafen deshalb problemlos in nächster Nähe zu den Besuchern. Besteht der Wunsch, die Tiere auch akustisch und olfaktorisch nahe erlebbar zu machen, kann neben der Glasscheibe ein Lochblech montiert werden. Glas stellt auch eine wirksame Barriere gegen die Übertragung von Krankheiten vom Tier auf den Menschen und umgekehrt dar, was in Zeiten von Geflügel- und Afrikanischer Schweinepest ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist. [9]. In jüngerer Zeit vermehrt eingesetzt werden - auch zum Schutz von Pflanzinseln oder Bäumen innerhalb des Geheges - Elektrozäune sowie Elektrogras, Elektrobambus oder Elektrolianen. Elektrogras und Elektrobambus sind aus stabilen Stahldrähten und einem nichtleitenden Kunststoffunterteil gefertigt. Die Drahthalme können unterschiedlich stark und eventuell eingefärbt sein und lassen sich nach Belieben biegen. Elektrolianen dienen dem Schutz von Baumstämmen, einzelnen Ästen oder Wänden. Sie bestehen aus einem kunststoffummantelten Kabel, welches mit mehreren elektrisch leitenden Stahldrähten verbunden ist. Elektrogras, -bambus und -lianen werden vom Publikum kaum als Absperrung wahrgenommen, Hersteller waren allerdings davor, dass sie eine sicherheitsrelevante Einfriedung nicht ersetzen [20]. Begrenzungen sollen nicht nur dazu dienen, die Bewohner am Verlassen ihres Geheges zu hindern, sondern sie verhindern auch das Eindringen von Tieren und Menschen in das Gehege, dienen also dem Schutz der gehaltenen Tiere. Im Zoo Zürich wurde 1959 der gesamte Außenzaun mit einem Fundament und einem Überhang nach Außen versehen, wodurch die zuvor hohen Verluste an Wasservögeln durch den Fuchs praktisch auf Null reduziert werden konnten [9]. In manchen Zoos, etwa in Basel und Landau, hat es sich als notwendig erwiesen, Flamingos und andere Wasser- oder Parkvögel durch Elektrozäune oder Wassergräben vor Füchsen zu schützen. Der Wildpark Johannismühle musste 2017 wolfssicher eingezäunt werden, nachdem Damhirsche von einem eingedrungenen Wolf gerissen worden waren [4]. Die Maschenweite von Fasanenvolieren soll so dimensioniert sein, dass keine Marder eindringen können. Bei vielen Volieren werden die Maschen so eng gewählt, dass auch Hausspatzen und Hausmäuse als Krankheitsüberträger und Nahrungskonkurrenten ausgeschlossen werden [14]. Bei Tieren, die neu in ein Gehege eingesetzt werden, müssen symbolische oder schlecht sichtbare Gehegebegrenzung gut sichtbar gemacht werden, damit die Tiere lernen, wo diese sind, sie respektieren und nicht daran verunfallen [9]. |
Literatur und Internetquellen:
- BIGALKE, R. (1961)
- BLASZKIEWITZ, B. (2002)
- BLICK vom 06.11.2006
- BZ vom 13.08.2017
- DER SPIEGEL 30/1985
- DER SPIEGEL vom 17.05.2000
- DER SPIEGEL vom 06.09.2022
- DITTRICH, L. (1977)
- DOLLINGER, P. (1971)
- FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG vom 12.03.2019
- LEIPZIGER VOLKSZEITUNG vom 30.09.2016
- HAGENBECK PRESSEINFORMATION 2021
- HEDIGER, H. (1942)
- HEDIGER, H. (1965)
- HESSISCHE/NIEDERSÄCHSISCHE ALLGEMEINE vom 12.03.2019
- NABU: TIPPS GEGEN VOGELSCHLAG
- POHLMEYER, K., MÜLLER, H., WIESENTHAL, E. & VAUBEL, A. (2007)
- TIERGARTEN NÜRNBERG - RESSEMITTEILUNG vom 2. Juni 2021
- WIESNER, H. (1993)
- ZOO EQUIPMENT KRAHNSTÖVER
- HAMBURGER ABENDBLATT vom 25.01.2021
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PD - 01.01.2011
[2007]
Raumangebot
Entgegen der Meinung vieler selbsternannter Tierschützer, besteht keinerlei Zusammenhang zwischen der Größe des Territoriums oder Streifgebiets, das ein Tier in der Wildbahn benötigt, und der Größe des Geheges, das ihm im Zoo anzubieten ist (siehe dazu "Was Tiere brauchen"). In Menschenobhut gehaltene Tiere müssen aber in jedem Fall Gehege haben, die so groß, so eingerichtet und so gestaltet sind, dass sie darin alle ihre Grundbedürfnisse befriedigen können, und die ihrem Verhalten angemessen Rechnung tragen. Auf Verordnungsstufe festgelegte Mindestabmessungen müssen auch dann respektiert werden, wenn sie wenig sinnvoll sind. Zahlen aus Gutachten können grundsätzlich hinterfragt werden, auch wenn dies den Kontrollorganen nicht immer passt. Den Haltungsempfehlungen des Europäischen Zoo- und Aquarienverbands ist, wenn immer möglich, nachzuleben.
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In allen deutschsprachigen Ländern müssen Gehege von Gesetzes wegen eine Mindestgröße aufweisen, denn einmal darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, andererseits muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden [6; 11; 12; 13; 14]. Auch die Zoo-Richtlinie der EU verlangt dass Zoos ihre Tiere unter Bedingungen halten, "mit denen den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen derjeweiligen Art Rechnung getragen werden soll" [10]. In Österreich und der Schweiz legen die einschlägigen Verordnungen für viele Tierarten verbindliche Mindestmaße fest, was im Rahmen der föderalistischen Systeme der beiden Länder einen relativ einheitlichen Vollzug gewährleistet. Liechtenstein, das mit der Schweiz einen gemeinsamen Veterinärraum bildet, hat die Zahlenwerte der Schweiz übernommen. In Deutschland versucht man, das Gesetz durch vom zuständigen Ministerium herausgegebene Sachverständigen-Gutachten zu konkretisieren. Diese sind zwar nicht verbindlich, werden aber von vielen Veterinärämtern gehandhabt, wie wenn sie Gesetzeskraft hätten. Dies ist nicht legitim - Gutachten sind bestenfalls Entscheidungshilfen, aber gegen andere Erkenntnisse und Überlegungen abzuwägen - kann jedoch namentlich beim Säugetiergutachten einschneidende Konsequenzen haben [1]. Nebst dem Vorteil der Vereinheitlichung des Vollzugs haben gesetzlich oder behördlich festgelegte Minimal-Raumangeboten den Nachteil, dass sie, in Widerspruch zu den Anforderungen des Gesetzes, wissenschaftlich auf sehr schwachen Füßen stehen. Denn während im Nutztierbereich Fragen der Rentabilität eine Rolle spielen und daher versucht wird, wissenschaftlich auszuloten, was gerade noch geht, ist dies bei den Zoos nicht der Fall; denn diese bemühen sich grundsätzlich, ihre Tiere unter möglichst optimalen Konditionen zu halten. Diese unterschiedlichen Auffassungen haben ihren Niederschlag in den offiziellen Mindestanforderungen gefunden mit dem Resultat, dass Haus- und Wildtierformen derselben oder nahe verwandter Arten, die im Prinzip die gleichen Ansprüche haben, völlig unterschiedlich behandelt werden.Während z.B.in der Schweiz das Raumangebot für eine Sau und einen Zuchteber der domestizierten Form nur 8.5 m² betragen muss, muss ein Paar Wildschweine 100 m² zur Verfügung haben. Zudem besteht die Tendenz, die Mindestanforderungen ständig zu erhöhen, auch wenn es keinerlei wissenschaftlichen Grundlagen gibt, die für eine solche Notwendigkeit sprechen, und kein Mensch begründen kann, weshalb in der Schweiz z. B. die Mindestfläche für ein Paar Wildschweine von 80 m² in der Tierschutzverordnung von 1981 im Jahr 2003 auf 100 m² erhöht wurde. Oft werden auch vorhandene wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Haltungserfahrung nicht beachtet. Das Ergebnis können Vorgaben sein, die ungeeignet, teilweise sogar tierschutzwidrig sind, und die, wenn befolgt, zu Gehegen und Anlagen führen, die von den darin gehaltenen Tieren gar nicht genutzt werden können bzw. deren Verhaltensrepertoire gravierend entgegenstehen [7]. Häufig werden auch Forderungen gestellt, die auf falschen Annahmen beruhen, etwa dass eine sozial lebende Tierart feste Individualabstände habe. Dies trifft so nicht zu. Wie beim Menschen auch kann die Individualdistanz zwischen Individuen, die sich mögen, Null sein, währenddem solche, dies sich nicht mögen, einander tunlichst aus dem Weg gehen. Dasselbe gilt für die Fluchtdistanz gegenüber dem Menschen, die bei frisch aus der Wildbahn entnommenen Tieren erheblich sein kann, bei eingewöhnten oder im Zoo geborenen Individuen aufgrund ihrer Zahmheit klein ist oder, wenn sich zwischen Mensch und Tier eine Absperrung befindet, auf Null sinken kann [4]. Auch die Annahme, dass kleinere Arten innerhalb einer taxonomischen Einheit weniger Platz benötigten, als große, ist nicht immer zutreffend, so etwa bei den Katzen, wo den faulen und dominanten Löwen große Anlagen zugestanden werden, die sie wenig nutzen, währenddem die bewegungsfreudigen und eher furchtsamen Kleinkatzen oft mit (zu) kleinen Gehegen auskommen müssen [5]. Oft werden auch alte Fehler nicht korrigiert. So wird in der Regel eine Mindestgröße für eine Kerngruppe von Tieren festgelegt und für jedes weitere Tier z.B. 10% zusätzlicher Raum gefordert, ohne die Frage zu prüfen, ob es sich um soziale oder um solitäre Tiere handelt. Solche Fehler und Ungereimtheiten im deutschen Säugetiergutachten hat der Verband der Zoologischen Gärten im Rahmen seines Differenzprotokolls bemängelt [1]. Natürlicherweise solitär lebende Tiere sollten einzeln, nur paarweise oder eventuell in kleinen Gruppen gehalten werden, wobei in den letzteren Fällen Abtrennmöglichkeiten zur Verfügung stehen müssen. Es wird von "artgerechter" Haltung gesprochen, obwohl die Haltung allenfalls "artgemäß" sein kann, in jedem Fall aber "tiergerecht" sein muss. Denn es macht einen gewaltigen Unterschied, ob ein Gehege von einer Zuchtgruppe mit Jungtieren bewohnt wird, die viel spielen und die Erwachsenen zu Aktivitäten animieren, oder ob darin eine nicht-züchtende Gruppe Erwachsener mittleren Alters lebt, oder ob in ihm eine Gruppe von Senioren ihren geruhsamen Lebensabend verbringen soll. Die EAZA macht in ihren "Standards for the Accommodation and Care of Animals in Zoos and Aquaria" nur qualitative Vorgaben, sagt also, was das Gehege gewährleisten soll [3]. In den EAZA Best Practice Guidelines für einzelne Arten oder Tiergruppen werden bisweilen Gehegegrößen empfohlen, in anderen Fällen Beispiele erfolgreicher Haltungen aufgezeigt, oder es wird auf die Angabe von Zahlenwerten ganz verzichtet. In Ermangelung wissenschaftlicher Arbeiten, die als Grundlage für gesetzliche Mindestanforderungen dienen können, sind Übersichtsuntersuchungen über bestehende Haltungen [z.B. 2] hilfreich, aus denen hervorgeht, ob und unter welchen Bedingungen tierschutzrelevante Sachverhalte auftreten. Wie bereits festgestellt, orientieren sich Zoos beim Bau neuer Gehege in der Regel nicht an Mindestgrößen, sondern streben eine möglichst optimale Haltung an, was ein höheres Raumangebot bedingt. Dabei darf man allerdings nicht dem Irrtum unterliegen, dass das Prinzip "je größer, je besser" gelte. Kleinere, aber gut eingerichtete Gehege können die Bedürfnisse ihrer Insassen in der Regel besser abdecken als große, denen aqäquate Strukturen abgehen [9]. Ab einer bestimmten Gehegegröße nimmt ferner die Lebensqualität für das Tier nicht mehr zu und es können Nachteile auftreten, etwa dadurch, dass eine regelmäßige Kontrolle der Gesundheit und damit eine zeitgerechte tierärztliche Versorgung bei Krankheit oder Unfall erschwert ist. Bei alten, räumlich beengten Gehegen schaut durch eine bessere Einrichtung auch bei gleich bleibender Fläche ein Gewinn an Lebensqualität für das Tier heraus. Ein schönes Beispiel dafür ist die Anlage für Malaienbären im Allwetterzoo Münster. Es ist auch sinnvoll, umgestaltete Gehege mit einer Art zu besetzen, die geringere Raumansprüche hat, z.B. Nasenbären anstatt einer Großbärenart. Staatliche Kontrollorgane sollten bedenken, dass nicht wichtig ist, was man vorne an Quadrat- und Kubikmetern reinsteckt, sondern was hinten rauskommt, nämlich vitale, gesunde Tiere, die sich möglichst normal verhalten und, wo gewünscht, sich fortpflanzen und ihre Jungen aufziehen. |
Literatur und Internetquellen
- BMEL - SÄUGETIERGUTACHTEN
- DORNBUSCH, T. & GREVEN, H. (2009)
- EAZA (2019)
- HEDIGER, H. (1980)
- LEYHAUSEN, P. (1962)
- LOI du Grand-Duché de Luxembourg du 27 juin 2018 SUR LA PROTECTION DES ANIMAUX
- JENSCH, B., BAUR, M., BRANDSTÄTTER, F., FRIZ, T., KÖLPIN, T., SCHMIDT, F., SOMMERLAD, R. & VOIGT, K.-H. (2009)
- JENSCH, B., BAUR, M., BRANDSTÄTTER, F., FRIZ, T., KÖLPIN, T., SCHMIDT, F., SOMMERLAD, R. & VOIGT, K.-H. (2009A)
- MOREIRA, N., BROWN, J.L: MORAES, W., SWANSON, W.F. & MONTEIRO FILHO W.L.A. (2007)
- RICHTLINIE 1999/22/EG DES RATES vom 29. März 1999 über die HALTUNG VON WILDTIEREN IN ZOOS
- TIERSCHUTZGESETZ der Bundesrepublik Deutschland vom 24.07.1972
- TIERSCHUTZVERORDNUNG (TSchV) der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 23. April 2008
- TIERSCHUTZVERORDNUNG (TSchV) des Fürstentums Liechtenstein vom 14. Dezember 2010
- 2. TIERHALTUNGSVERORDNUNG der Republik Österreich vom 17. Dezember 2004
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Was Tiere brauchen
Wer Tiere hält, muss sie entsprechend ihrer Art und ihren Bedürfnissen angemessen ernähren, pflegen und sie verhaltensgerecht unterbringen*. Um das zu tun, muss man wissen, was sie brauchen, was ihre elementaren Grundbedürfnisse sind. Diese Grundbedürfnisse ergeben sich aus der Notwendigkeit der Selbsterhaltung. Freiheit ist kein Bedürfnis von Tieren. Sie ist grundsätzlich auch in der Natur stark eingeschränkt. Gründe dafür sind der (im Vergleich zum Menschen geringere) Grad der Cerebralisation sowie viele endogene und exogene Faktoren. In Menschenobhut gehaltene Tiere brauchen aber in jedem Fall Gehege, die so eingerichtet und gestaltet sind, dass sie darin alle ihre Grundbedürfnisse befriedigen können, und die ihrem Verhalten angemessen Rechnung tragen.
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GrundbedürfnisseUm als Individuen und als Art zu überleben, müssen Tiere
Es besteht in dieser Hinsicht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen dem Leben im natürlichen Lebensraum und dem Leben im Zoo, wenn man einmal davon absieht, dass die Tiere sehr rasch lernen, dass sie im Zoo sicher vor Fressfeinden sind. Brauchen die Tiere Freiheit?Tiere haben keine abstrakte Vorstellung davon, was "Freiheit" ist. Viele ihrer Handlungsweisen sind durch Reflexe diktiert, das Tier hat in diesen Fällen also gar keine Wahlfreiheit. Dies ist umso ausgeprägter, je geringer der Grad der Cerebralisation der betreffenden Art ist. Wird in Zusammenhang mit Zootieren von "Freiheit" gesprochen, geht es in der Regel um die freie Wahl des Aufenthaltsorts, die im Zoo offensichtlich durch die Gehegebegrenzung beschränkt ist. Dem als Gefängnis verstandenen Zoogehege wird die "goldene Freiheit" gegenübergestellt, die das Tier in der Natur genießen soll. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind die Tiere aber auch im natürlichen Lebensraum nicht "frei", sondern ihre Bewegungsfreiheit ist, wie im Zoo, Einschränkungen unterworfen: In der Natur sind Tiere Teile von Ökosystemen, d.h. es bestehen Wechselwirkungen zwischen dem Tier und seiner belebten und unbelebten Umwelt. Im Zuge der Evolution haben sich Arten herausgebildet, die unterschiedlichste Lebensräume nutzen können. Manche haben sich soweit spezialisiert, dass sie eine bestimmte ökologische Nische optimal besetzen können, in anderer Umgebung aber nicht überlebensfähig sind (stenöke Arten). Andere wiederum sind Generalisten (euryöke Arten), die unterschiedliche Biotope innerhalb einer Ökozone, oder sogar unterschiedliche Ökozonen besiedeln können. Entsprechend der Anpassungsfähigkeit einer Art ist auch ihr Verbreitungsgebiet, das Areal unterschiedlich: Ein Beispiel für eine stenöke Art ist der Koala, der nur in subtropischen Wäldern leben kann, wo bestimmte Eukalyptusarten vorkommen, die er als Nahrung braucht. Ein noch viel kleineres Areal von nur wenigen Quadratkilometern hat der Bergbilchbeutler (Burramys parvus) aus Südostaustralien, der nur in mit Büschen bestandenem Geröllfeldern in 1500 bis 1800 Metern Seehöhe lebt. Eine euryöke Art ist z.B. der Wolf, der sämtliche auf der Karte gezeigten Ökozonen mit Ausnahme der immerfeuchten Tropen besiedelt. Stenöke Arten stellen auch im Zoo spezifischere Ansprüche als euryöke Arten. So muss ein Koala mit Eukalyptusblättern gefüttert werden und er braucht eine frostfreie Umgebung. Der Wolf dagegen frisst von frischtoten Tieren über Hundekuchen bis zu Gammelfleisch und Eiern so ziemlich alles, zur Abwechslung noch ein paar Früchte, und er toleriert Temperaturen von etwa -35ºC bis +35 ºC. In ihrem Lebensraum bewegen sich Tiere nicht frei und regellos. Vielmehr haben sie ein Aufenthalts- oder Streifgebiet (Home Range), in dem sie alles vorfinden müssen, was sie zum Leben und für die Fortpflanzung brauchen und das sie ihne Not nicht verlassen. Die Größe von Streifgebieten kann durch physische Barrieren oder als Folge einer hohen Populationsdichte stark eingeschränkt sein [7]. Im Westen des Kantons Genf, wo eine große Wildschweinpopulation lebt und zahlreiche Verkehrsträger die Landschaft durchschneiden, haben die einzelnen Rotten Streifgebiete von nur 1.4 bis 2.5 km², im benachbarten Frankreich dagegen sind es gebietsweise bis 60 km². Nahrungs- oder Wassermangel kann die Tiere zwingen, saisonal einen anderen Einstand aufzusuchen oder großräumige Wanderungen zu unternehmen, wobei sie festen Routen folgen. Bekannt sind z.B. die jahreszeitliche Wanderung der Gnus und Zebras im Serengeti/Masai-Mara-Gebiet oder die Wanderrouten der Zugvögel. Aufenthaltsgebiete, die dauernd oder während einer bestimmten Jahreszeit von Tieren gegen Artgenossen verteidigt werden, nennt man Territorien. Territorien können gebildet werden von einem Einzeltier, einem Paar oder einer Gruppe. Territorien können dazu dienen, die Nahrungsgrundlage sicherzustellen, in diesem Fall sind sie in der Regel permanent, oder aber sie dienen saisonal der Fortpflanzung (z.B. Brutterritorien von Vögeln) und werden anschließend aufgegeben. Im Folgejahr wird meistens versucht, wieder dasselbe Territorium zu besetzen. Innerhalb des Territoriums werden keine fremden Artgenossen geduldet, wenn man davon absieht, dass sich Territorien von Männchen- und Weibchen überlappen können (z.B. beim Luchs). Dadurch wird das theortisch bewohnbare Areal stark parzelliert, das einzene Tier wird zum Gefangenen seiner Nachbarn. Der Mangel an freien Territorien führt bei permanent territorialen Arten zu einer hohen Sterblichkeit bei den unabhängig werdenden Jungtieren, die von ihrer Mutter nicht mehr geduldet werden, denn es können nur so viele Tiere überleben, wie Territorien vorhanden sind. Die Jungtiere müssen unter Umständen weit wandern, bis sie ein freies Territorium finden. Dabei laufen sie Gefahr von Territoriumsbesitzern getötet zu werden, zu verunfallen oder zu verhungern. Dienen Territorien nur der Fortpflanzung, so limitieren sie die Zahl der Individuen, die sich fortpflanzen können. Innerhalb ihres Territoriums sind die Tiere einem "Raum-Zeit"-System unterworfen, d.h. sie suchen bestimmte Örtlichkeiten (Fixpunkte) zu bestimmten Zeiten auf. Fixpunkte können sein z.B. Bau oder Schlafnest, Tränke, Bad, Sandbad, Suhle, Aussichtspunkte, Markierpunkte etc. Die Fixpunkte sind durch feste Wege, sogenannte Wechsel verbunden, die regelmäßig benützt werden. Auch ein Zoogehege enthält solche Fixpunkte, die von den Tieren durch Wechsel erschlossen werden [1]. In sehr kleinen Gehegen kann das Wechselsystem auf eine Ellipse oder eine Acht reduziert sein, auf der die Tiere ihr Laufpensum absolvieren. Das sieht in jedem Fall unschön aus und kann sich zu einer zwanghaften Stereotypie auswachsen, der durch Beschäftigung zu begegnen ist [5]. Das Raum-Zeitsystem kann sehr starr sein und die Wahlfreiheit des Tieres, was es wann tun will, stark einschränken. So sind z.B. die Aktivitätsphasen des Dachses mit dem Sonnenauf- und -untergang korreliert. Man kann auf 15 Minuten genau sagen, wann ein Dachs seinen Bau verlässt und wann er wieder einfährt [4; 6]. Bei Vögeln ist das Zugverhalten angeboren: ob ein Vogel zieht, wann bei ihm die Zugunruhe einsetzt und meistens auch in welche Richtung er zieht, ist genetisch festgelegt [2]. Schließlich darf man auch nicht vergessen, dass menschliche Aktivitäten den Lebensraum der wild lebenden Tiere immer mehr einengen. Ihre "Freiheit" wir durch den Bau immer neuer Verkehrsträger, durch den durch Siedlungsbau bedingten Lanschaftsschwund und landwirtschaftliche Monokulturen immer mehr eingeschränkt. Viele Großtiere sind mit Forstwirtschaft, Landbau oder der Haltung von Nutztieren nicht kompatibel. Aus diesem Grund ist das Vorkommen des Rothirschs in den meisten deutschen Bundesländern auf behördlich festgelegte Rotwildbezirke beschränkt. Gebiete außerhalb dieser Bezirke - in Bayern z.B. 86 % der Landesfläche - sind per Gesetz "rotwildfrei zu machen und zu halten" [3]. In Südafrika sind aus dem selben Grund die allermeisten Nationalparks, Provinzparks und anderen Schutzgebiete eingezäunt worden. Frei lebende Löwen gibt es im ganzen Land keine mehr und auch Elefanten nur ganz wenige. In den eingezäunten Reservaten müssen die Tierbestände intensiv gemanagt werden: es werden Tiere zwecks Wiedereinbürgerung oder Bestandesstützung eingesetzt, überzählige Tiere werden entweder eingefangen und an andere Reservate oder in den Tierhandel abgegeben oder aber abgeschossen und verwertet, oder es wird, etwa bei Löwen, Empfängnisverhütung praktiziert. Die Abgrenzung zwischen Freiland und Zoo verwischt sich so immer mehr. Wann ist eine Haltung tiergerecht?Eine Haltung ist dann tiergerecht, wenn sie die Anpassungsfähigkeit der Individuen nicht überfordert; überforderte Anpassungsfähigkeit äußert sich in Störungen des Verhaltens, in chronischem Stress, in morphologischen Schäden und in chronischen somatischen Dysfunktionen [8]. |
Literatur und Internetquellen
- ALTHAUS, T. (1994)
- BERTHOLD, P., GWINNER E. & SONNENSCHEIN, E. (Eds., 2003)
- DEUTSCHE WILDTIER-STIFTUNG
- HEDIGER, H. (1961)
- HEDIGER, H. (1965)
- NEAL, E. (1986)
- RUMER, B. (2016)
- STAUFFACHER, M. (1993)
* Die hier verwendete Terminologie entspricht jener der Tierschutzgesetze der deutschsprachigen Länder, Ethologen sprechen in diesem Zusammenhang eher von "Ansprüchen" oder "Bedarf"
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