Donnerstag, 14 Juni 2018 08:38

HOHMANN, U. (2000)

Raumnutzung und Sozialsystem des Waschbären in Mitteldeutschland.

Verhalten 8/9. 16 Seiten
Hrsg.: Wildtier Schweiz, Winterthurerstrasse 92, CH-8006 Zürich.

Auszug:

Der nordamerikanische Waschbär wurde vor etwa 70 Jahren erstmals in Europa, am Edersee in Deutschland, ausgesetzt. Seit jener Zeit hat sich der Waschbär weit über die Fläche Deutschlands hinaus ausgebreitet. In seiner Urheimat Amerika wird das nachtaktive Raubtier seit Jahrzehnten intensiv erforscht, doch im neuen Verbreitungsgebiet war über die Lebensweise des Waschbären bislang wenig bekannt. Im Rahmen einer mehrjährigen Studie versuchten Biologen und Forstwissenschaftler der Universität Göttingen, diese Wissenslücke zu schliessen. Hierzu wurden im niedersächsischen Weserbergland 24 Waschbären mit Radiohalsbändern versehen und ihr Raumverhalten beobachtet. Dabei gewannen die Forscher erstmals umfassende Kenntnisse über die Streifgebietsgrösse, die Schlafplatzwahl und die Sozialstruktur dieses faszinierenden Exoten.  

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Donnerstag, 14 Juni 2018 09:58

LANGGEMACH, T. (2009)

Die Großtrappe in Deutschland - gerettet?

Der Falke 56: 456-463

Zusammenfassung:

Manche Vogelarten lassen sich über den Schutz einer einzigen Ressource "managen". Ganze Nistkastenpopulationen von Steinkauz oder Wiedehopf belegen diese Erfolge. Auch beim Fischadler lässt sich über künstliche Nisthilfen der Bestand anheben und die Reproduktion steigern, man kann die Lage der Brutplätzze steuern und in gewissem Maße Paare sogar gezielt umsiedeln. Die Großtrappen rangiert genau am anderen Ende der Skala. Schon vor achtzig Jahren wusste Oskar Heinroth, das Großtrappen "Sargnägel" sind, und auch wenn er sich dabei ausschließlich auf die Aufzucht bezogen hat, so ist ihm doch im weiteren Sinn beizupflichten: Die Großtrappe gehört zu den am schwierigsten zu schützenden Vögeln in Deutschland.

 

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Donnerstag, 14 Juni 2018 23:16

SCHWARZ, S. (2011)

Steppenvögel in der Agrarlandschaft - die Grosstrappe in Deutschland.

Wildbiologie international 5/15: 16 Seiten. Hrsg.: Wildtier Schweiz, Winterthurerstrasse 92, CH-8006 Zürich

Auszug:

Vor drei Jahrhunderten noch ein häufiger Anblick in den Landwirtschaftsgebieten Europas, gehört die Grosstrappe heute zu den bedrohtesten Vogelarten Mitteleuropas. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt leben Deutschlands letzte Fortpflanzungsgemeinschaften dieser imposanten Vögel. Die Veränderung der Landnutzung durch den Menschen ist die Hauptursache für den starken Rückgang des ursprünglichen Steppenvogels. Hinzu kommen die angestiegenen Populationen von Beutegreifern, die eine neue Herausforderung für die laufenden Artenschutzprojekte sind. Die Zukunft der Grosstrappe hängt, wie das Überleben vieler Arten der Agrarlandschaften, an einem dünnen Faden – die Zielsetzung für die weitere Entwicklung landwirtschaftlich genutzter Räume in ganz Europa ist dabei entscheidend.

 

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Erstellung einer Warnliste in Deutschland noch nicht vorkommender invasiver Tiere und Pflanzen - Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben (FKZ 3510 86 0500).

154 Seiten.Hrsg. Bundesamt für Naturschutz, Bonn. ISBN 978-3-89624-066-8.

Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen

Die Beurteilung der Invasivität von 42 ausgewählten noch nicht in Deutschland vorkommenden Arten (Status fehlend bzw. unbekannt) ergab eine Liste von 26 Arten, die in die Schwarze Liste-Warnliste eingestuft wurden (Tab. 3, Kap. 6). Für diese Arten sind laut BNatSchG § 40 Abs. 1 vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung der Einbringung erforderlich.

Von den 10 Gefäßpflanzenarten der Warnliste werden fünf Arten mehr oder weniger regelmäßig als Zierpflanzen gehandelt (Akebia quinata, Baccharis halimifolia, Eichhornia crassipes, Ludwigia peploides, Pueraria lobata) bzw. besitzen drei Arten ein Potenzial, zukünftig im Handel stärker nachgefragt zu werden (Heracleum persicum, H. sosnowskyi, Persicaria perfoliata). Ein Besitz- und Vermarktungsverbot für diese Arten wäre demnach in Einklang mit BNatSchG § 54 Abs. 4 in Verbindung mit § 44 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 zu fordern. Jeweils eine Art lebt in aquatischen Lebensräumen (Spartina alterniflora) oder wird seit einigen Jahren als Energiepflanze kultiviert (Fallopia sachalinensis ‚Igniscum‘). Bei diesen beiden Arten sollte insbesondere die Schaffung von Problembewusstsein innerhalb der Öffentlichkeit und betroffener Wirtschaftssektoren verstärkt werden.

Für die drei Makroalgen der Warnliste, die marine Küstenlebensräume besiedeln, erscheint Öffentlichkeitsarbeit zur Verhinderung einer unabsichtlichen Ausbringung und Ausbreitung, z. B. durch Regelungen zur Reinigung von Schiffsrümpfen, die einzige zielführende Strategie. Für Arten, die in der Aquakultur verwendet werden, wie Undaria pinnatifida, ist ein Besitz- und Vermarktungsverbot zur Verhinderung der Einbringung denkbar.

Von den 13 Tierarten der Warnliste werden für neun vorbeugende Maßnahmen als zielführend erachtet: Neben dem schon bestehenden Besitz- und Vermarktungsverbot (mit den entsprechenden Ausnahmen für Tierhaltungen unter zoologisch fachkundiger Leitung) für Sciurus carolinensis, sollten solche Einschränkungen (inkl. Zuchtverbot) auch für Muntiacus reevesi, alle drei Orconectes-Arten, Pimephales promelas und Xenopus laevis gelten. Um den anhaltenden, unbeabsichtigten Transfer von Arten durch den Main-Donau-Kanal zu unterbinden (vgl. GALIL et al. 2007, NEHRING 2005, 2008) und um die Einschleppung von Perccottus glenii zu verhindern, sollten effektive Ökosperren in diesem Kanal installiert werden. Der Heilige Ibis (Threskiornis aethiopicus) sollte nicht freifliegend in zoologischen Anlagen gehalten werden.

Für jene Arten, die in der Regel über den Handel unabsichtlich eingeschleppt werden (Arthurdendyus triangulatus, Linepithema humile mit Zierpflanzen und Erde; Bursaphelenchus xylophilus mit Importholz; Perccottus glenii u.a. auch mit Besatzmaterial anderer Arten; Didemnum vexillum mit Aquakulturgeräten und -organismen) sollten stichprobenartige Kontrollen intensiviert werden. Eine lückenlose Kontrolle ist aber nicht möglich. In diesen Fällen muss die Strategie auf frühzeitiges Erkennen, Quarantänemaßnahmen und sofortige Bekämpfung nach Auftreten ausgerichtet sein. Ein generelles Importverbot in den EU-Raum wäre für alle nordamerikanischen Flusskrebse wünschenswert. Eine entsprechende Umsetzung speziell für Deutschland ist jedoch in der Vergangenheit am Europäischen Gerichtshof gescheitert. Es bleibt abzuwarten, ob aktuelle Aktivitäten bzgl. Einschränkung des Handels durch Listung weiterer invasiver Arten in der Europäischen Artenschutzverordnung oder ob das neue geplante Rechtsinstrument der EU-Kommission zum Umgang mit invasiven Arten hier in Zukunft neue Ansatzpunkte zur Regulierung schaffen werden.

Ein striktes Import- oder Besitz- und Vermarktungsverbot ist jedoch auch kritisch zu hinterfragen. Wie die Erfahrungen mit der Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans) gezeigt haben, ist der Tierhandel in der Lage rasch auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren und das Problem wird so unter Umständen nicht behoben, sondern nur auf andere Arten verlagert. Auch eine Verschiebung in die Illegalität ist nicht zielführend, da die Möglichkeiten von Kontrollen dadurch weiter erschwert werden. Dieselben Argumente gelten auch für den Handel mit Zierpflanzen. Selbstauferlegte Handelsbeschränkungen erscheinen als sinnvolle Ergänzung zu selektiven gesetzlichen Verboten. Gelingt es die entsprechenden Großlieferanten von Zierpflanzen, Aquarien- und Terrarientieren, Vogelzüchter, Aquakultur-, Fischerei- und Jagdausübende zu überzeugen, bekanntermaßen invasive Organismen aus dem Handel oder aus der Praxis zu nehmen, so wäre dies ebenfalls in Einklang mit BNatSchG § 40 Abs. 1 als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung der Einbringung zu sehen. Solche Verzichtserklärungen oder "Code of Conducts" wurden zum Beispiel vom Zentralverband Gartenbau e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesamt für Naturschutz (ZENTRALVERBAND GARTENBAU 2008), von der EPPO und dem Europarat für Zierpflanzen (HEYWOOD & BRUNEL 2009) bzw. von Vertretern der Aquarien- und Haustierorganisationen (DAVENPORT & COLLINS 2009) entwickelt.

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Rabitsch, W., Gollasch, S., Isermann, M., Starfinger, U & Nehring, S. (2013)

Erstellung einer Warnliste in Deutschland noch nicht vorkommender invasiver Tiere und Pflanzen - Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben (FKZ 3510 86 0500)

154 Seiten.Hrsg. Bundesamt für Naturschutz, Bonn. ISBN 978-3-89624-066-8.

Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen

Die Beurteilung der Invasivität von 42 ausgewählten noch nicht in Deutschland vorkommenden Arten (Status fehlend bzw. unbekannt) ergab eine Liste von 26 Arten, die in die Schwarze Liste-Warnliste eingestuft wurden (Tab. 3, Kap. 6). Für diese Arten sind laut BNatSchG § 40 Abs. 1 vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung der Einbringung erforderlich.

Von den 10 Gefäßpflanzenarten der Warnliste werden fünf Arten mehr oder weniger regelmäßig als Zierpflanzen gehandelt (Akebia quinata, Baccharis halimifolia, Eichhornia crassipes, Ludwigia peploides, Pueraria lobata) bzw. besitzen drei Arten ein Potenzial, zukünftig im Handel stärker nachgefragt zu werden (Heracleum persicum, H. sosnowskyi, Persicaria perfoliata). Ein Besitz- und Vermarktungsverbot für diese Arten wäre demnach in Einklang mit BNatSchG § 54 Abs. 4 in Verbindung mit § 44 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 zu fordern. Jeweils eine Art lebt in aquatischen Lebensräumen (Spartina alterniflora) oder wird seit einigen Jahren als Energiepflanze kultiviert (Fallopia sachalinensis ‚Igniscum‘). Bei diesen beiden Arten sollte insbesondere die Schaffung von Problembewusstsein innerhalb der Öffentlichkeit und betroffener Wirtschaftssektoren verstärkt werden.

Für die drei Makroalgen der Warnliste, die marine Küstenlebensräume besiedeln, erscheint Öffentlichkeitsarbeit zur Verhinderung einer unabsichtlichen Ausbringung und Ausbreitung, z. B. durch Regelungen zur Reinigung von Schiffsrümpfen, die einzige zielführende Strategie. Für Arten, die in der Aquakultur verwendet werden, wie Undaria pinnatifida, ist ein Besitz- und Vermarktungsverbot zur Verhinderung der Einbringung denkbar.

Von den 13 Tierarten der Warnliste werden für neun vorbeugende Maßnahmen als zielführend erachtet: Neben dem schon bestehenden Besitz- und Vermarktungsverbot (mit den entsprechenden Ausnahmen für Tierhaltungen unter zoologisch fachkundiger Leitung) für Sciurus carolinensis, sollten solche Einschränkungen (inkl. Zuchtverbot) auch für Muntiacus reevesi, alle drei Orconectes-Arten, Pimephales promelas und Xenopus laevis gelten. Um den anhaltenden, unbeabsichtigten Transfer von Arten durch den Main-Donau-Kanal zu unterbinden (vgl. GALIL et al. 2007, NEHRING 2005, 2008) und um die Einschleppung von Perccottus glenii zu verhindern, sollten effektive Ökosperren in diesem Kanal installiert werden. Der Heilige Ibis (Threskiornis aethiopicus) sollte nicht freifliegend in zoologischen Anlagen gehalten werden.

Für jene Arten, die in der Regel über den Handel unabsichtlich eingeschleppt werden (Arthurdendyus triangulatus, Linepithema humile mit Zierpflanzen und Erde; Bursaphelenchus xylophilus mit Importholz; Perccottus glenii u.a. auch mit Besatzmaterial anderer Arten; Didemnum vexillum mit Aquakulturgeräten und -organismen) sollten stichprobenartige Kontrollen intensiviert werden. Eine lückenlose Kontrolle ist aber nicht möglich. In diesen Fällen muss die Strategie auf frühzeitiges Erkennen, Quarantänemaßnahmen und sofortige Bekämpfung nach Auftreten ausgerichtet sein. Ein generelles Importverbot in den EU-Raum wäre für alle nordamerikanischen Flusskrebse wünschenswert. Eine entsprechende Umsetzung speziell für Deutschland ist jedoch in der Vergangenheit am Europäischen Gerichtshof gescheitert. Es bleibt abzuwarten, ob aktuelle Aktivitäten bzgl. Einschränkung des Handels durch Listung weiterer invasiver Arten in der Europäischen Artenschutzverordnung oder ob das neue geplante Rechtsinstrument der EU-Kommission zum Umgang mit invasiven Arten hier in Zukunft neue Ansatzpunkte zur Regulierung schaffen werden.

Ein striktes Import- oder Besitz- und Vermarktungsverbot ist jedoch auch kritisch zu hinterfragen. Wie die Erfahrungen mit der Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans) gezeigt haben, ist der Tierhandel in der Lage rasch auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren und das Problem wird so unter Umständen nicht behoben, sondern nur auf andere Arten verlagert. Auch eine Verschiebung in die Illegalität ist nicht zielführend, da die Möglichkeiten von Kontrollen dadurch weiter erschwert werden. Dieselben Argumente gelten auch für den Handel mit Zierpflanzen. Selbstauferlegte Handelsbeschränkungen erscheinen als sinnvolle Ergänzung zu selektiven gesetzlichen Verboten. Gelingt es die entsprechenden Großlieferanten von Zierpflanzen, Aquarien- und Terrarientieren, Vogelzüchter, Aquakultur-, Fischerei- und Jagdausübende zu überzeugen, bekanntermaßen invasive Organismen aus dem Handel oder aus der Praxis zu nehmen, so wäre dies ebenfalls in Einklang mit BNatSchG § 40 Abs. 1 als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung der Einbringung zu sehen. Solche Verzichtserklärungen oder "Code of Conducts" wurden zum Beispiel vom Zentralverband Gartenbau e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesamt für Naturschutz (ZENTRALVERBAND GARTENBAU 2008), von der EPPO und dem Europarat für Zierpflanzen (HEYWOOD & BRUNEL 2009) bzw. von Vertretern der Aquarien- und Haustierorganisationen (DAVENPORT & COLLINS 2009) entwickelt.

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The German wildlife information system: population densities and development of European Hare (Lepus europaeus PALLAS) during 2002–2005 in Germany.

European Journal of Wildlife Research, February 2008, 54 (1): 142-147.

Abstract:

The German Wildlife Information System, founded in 2001, is a long-term monitoring program documenting occurrence, number, and development of game populations throughout Germany. Population numbers are recorded by standardized counting methods in so-called reference areas. The population densities of the European hare are calculated by spotlight strip censuses in the reference areas each spring and autumn all across Germany. From 2002 to 2005, the censuses were carried out by local hunters in 510 to 676 reference areas each year. During these years, the calculated spring densities increased significantly from 11.0 (2002) to 14.5 hares/km2 (2005) nationwide. The overall increase in spring densities was primarily caused by the population rise from spring 2003 to 2004, which correlates with the high net growth rate in 2003. In 2005, the number of counted hares varied between less than 1 and more than 107 hares/km2 in spring and between 0 and more than 170 hares/km2 in autumn. Because of differing landscapes in Germany, three regions were differentiated. In spring 2005, the average population densities (median) in East Germany (5.4 hares/km2) and Southwest Germany (14.6 hares/km2) were significantly lower than in Northwest Germany (23.9 hares/km2). These regional differences had been similarly distinct in former years.

 

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Dienstag, 06 Januar 2015 18:34

SAMBRAUS, H.H. & SPANNL-FLOR, M. (2005)

Artgemäße Haltung von Wasserbüffeln

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) Merkblatt Nr. 102.
17 Seiten

Volltext herunter laden von: http://www.tierschutz-tvt.de/merkblaetter.html#c5

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06.01.2015 - 526

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Donnerstag, 14 Juni 2018 07:11

BMELF (Hrsg. 1997)

Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien vom 10. Januar 1997.

73 Seiten

Verfasser: Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren (BLAHAK, S. , BRÜCHER, H., ENGELMANN, W.-E., GRÜNWALDT, P.-H., PAULER, I., RADES, W., RIEBE, M. & WICKER, R.)

Hrsg. Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten. Bonn.

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Donnerstag, 14 Juni 2018 09:44

FREYHOF, J. (2009)

Rote Liste der im Süßwasser reproduzierenden Neunaugen und Fische (Cyclostomata & Pisces).

Fünfte Fassung.

In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1), Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands,
Band 1: Wirbeltiere, Seiten 291-316.

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Dienstag, 30 Juli 2013 06:23

BRANDES, F. & MELLES, F. (2012)

Wiederansiedlung der Moorente am Steinhuder Meer - ein Beitrag zoologischer Einrichtungen zum Artenschutz in Deutschland.

Z. Kölner Zoo 55 (2012) Heft 4: 155-163.

Zusammenfassung:

Die Moorente (Aythya nyroca) wird in vielen zoologischen Einrichtungen gehalten, ohne dass ihr besondere Aufmerksamkeit zukommt. Dabei ist die Art in Deutschland vom Aussterben bedroht. Deswegen wurde sie vom Niedersächsischen Umweltministerium in das Programm „Arche Niedersachsen“ aufgenommen, in dessen Rahmen eine Wiederansiedlung der Moorente am Steinhuder Meer in Niedersachsen versucht wird. Projektträger sind der NABU Niedersachsen und die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer. Für das Projekt stellen verschiedene zoologische Einrichtungen ihre Nachzuchten zur Auswilderung zur Verfügung. Die Koordination der Zucht und Haltung der nachgezogenen Enten bis zur Auswilderung hat die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen übernommen. Im Jahr 2012 haben die ersten Auswilderungen stattgefunden. Insgesamt 68 Moorenten konnten im Projektgebiet freigelassen werden. Es wurde sowohl Soft Releasing als auch Hard Releasing angewendet und über das durchgeführte Monitoring konnten erste Erfahrungen mit den verschiedenen Auswilderungsmethoden gesammelt werden.

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30.07.2013 - 1'568

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Donnerstag, 14 Juni 2018 15:09

BAUER, H.-G. und WOOG, F. (2008)

Nichtheimische Vogelarten (Neozoen) in Deutschland.
Teil I: Auftreten, Bestände und Status.

Vogelwarte 46: 157-194.

Zusammenfassung:

Dies ist  der erste Bericht der Projektgruppe Neozoen der DO-G. Er beinhaltet eine Zusammestellung aller bisher bekannt gewordenen Vorkommen von nichtheimischen Vogelarten in Deutschland und fasst unsere Kenntnisse über Auftreten, Brutbestand, Bestandstrend und Status (in definierten Statuskategorien) zusammen. Bis 2007 wurden in Deutschland 341  nichtheimische  Vogelarten festgestellt,von denen 251 wohl nicht im Freiland gebrütet haben und nach derzeitigem Kenntnisstand keine biologische Relevanz für die heimischen Artengemeinschaft haben. Andererseits haben 90 Neozoenarten  mindestens einmal in  Deutschland  gebrütet, und ihr derzeitiger Brutstatus wird (+/-) ausführlich beschrieben. Eine Reihe dieser Arten haben sich inzwischen in Deutschland fest etabliert (Kategorie C), weil sie seit mindestens 25 Jahren und mindestens drei Generationen  hier  brüten  (C1); dies sind Kanadagans, Rostgans, Mandarinente, Jagdfasan, Straßentaube und Halsbandsittich. Bei zwei weiteren Arten werden die Kriterien für die Etablierung in wenigen Jahren erfüllt sein: Alexandersittich und Gelbkopfamazone. Bei mehreren Arten existieren  neben den  Wildvogelpopulationen auch Brutbestände von Neozoen  (sowie  Mischbestände),  u.a. Höckerschwan, Graugans, Weißwangengans und  Stockente. Die Nilgans hat den Etablierungsstatus C1 zwar in Deutschland noch nicht erreicht, jedoch in einigen Nachbarländern, und wird daher in der Kategorie C5 als etabliert geführt, bis eine Überführung in Kategorie C1 als voll etabliert im Jahr 2009 möglich ist. Angesichts derzeitiger Entwicklungen in Handel und Haltung exotischer Vögel ist mit einer anhaltenden Zunahme des Auftretens und der Etablierung von Neozoen in unserem Raum zu rechnen.

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© Peter Dollinger, Zoo Office Bern hyperworx