Diese Seite drucken

Z

Zoo-Richtlinie

Zoo-Richtlinie ist die Kurzbezeichnung für die RICHTLINIE 1999/22/EG DES RATES vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos veröffentlicht im EU-Amtsblatt L 94/24 vom 09.04.1999. englisch: COUNCIL DIRECTIVE 1999/22/EC of 29 March 1999 relating to the keeping of wild animals in zoos

Die Zoo-Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten der EU. Sie verpflichtet diese, dafür zu sorgen, dass die Zoos bestimmte Anforderungen erfüllen und zu diesem Zweck eine Genehmigungspflicht (Betriebserlaubnis) und Überwachung einführen.

Die Mitgliedstaaten haben für die Zwecke der Richtlinie zuständigen Behörden zu bezeichnen und im Falle von Widerhandlungen Sanktionen vorzusehen.

Erfüllt ein Zoo die Anforderungen innerhalb einer festgelegten Frist nicht, so widerruft oder ändert die zuständige Behörde die Betriebserlaubnis und schließt den Zoo oder einen Teil des Zoos.

 

zoo-richtlinie-term

Gelesen 129636 mal Letzte Änderung am Freitag, 03 September 2021 07:16