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Revier

Revier

  • oder Territorium bezeichnet in den Verhaltenslehre einen definierten räumlichen Bereich, auf den ein oder mehrere Tiere gemeinsam einen Anspruch erheben und den sie gegen Artgenossen, bisweilen auch gegen Artfremde verteidigen. Territorien von Tieren derselben Art überlappen sich nicht, ausgenommen eventuell Territorien von Männchen mit jenen von Weibchen.
  • bezeichnet im Jagdrecht Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Reviere sind in Deutschland entweder entweder Eigenjagdbezirke (mindestens 75 ha Fläche) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke, bei denen mehrere Grundstücke zu einem genügend großen Jagdbezirk zusammengeschlossen sind. In Österreich sind Reviere Eigenjagden (je nach Bundesland mindestens 115 oder 300 ha Fläche) oder Gemeindejagden. In der Schweiz ist das Jagdrecht nicht an den Grundbesitz gebunden. In den sogenannten "Revierkantonen" werden die Jagdrechte vom Kanton als Einzelreviere, die gewöhnlich eine politische Gemeinde umfassen, an Jagdgesellschaften verpachtet, die dafür einen Pachtzins entrichten.
Gelesen 13287 mal Letzte Änderung am Samstag, 23 Juni 2018 21:29