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NATURA 2000

Im Jahr 1992 verabschiedete die Europäische Gemeinschaft die Richtlinie 92/43/EWG „Flora-Fauna-Habitat“; in deren Anhängen diejenigen seltenen Tier- und Pflanzenarten sowie bedrohten Lebensraumtypen genannt werden, für welche die Mitgliedstaaten Schutzgebiete (FFH-Gebiete) ausweisen müssen. Zusammen mit der bereits 1979 erlassenen Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) und ihren Vogelschutzgebieten (SPA-Gebiete) bilden sie das Projekt „Natura 2000“ – ein länderübergreifendes Netz von Schutzgebieten.

Gelesen 7672 mal Letzte Änderung am Samstag, 23 Juni 2018 21:27
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern hyperworx