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Freiheit

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Freiheit: Die negative "Freiheit von" als Abwesenheit von inneren oder äußeren Zwängen oder sonstigen negativen Faktoren (z. B. Parasiten oder sonstige Krankheisterrger) und die positive "Freiheit zu" als Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Optionen auswählen und entscheiden zu können, das heißt, das zu tun was man will, dorthin zu gehen, wohin man will und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen, anders gesagt, unabhängig und ungebunden zu sein. Der Begriff benennt also allgemein einen Zustand der Autonomie eines handelnden Subjekts: Frei von Zwängen, frei zu tun, was man will.

Im Tierschutz spielt, namentlich in der angelsächsichens Welt, das 1979 vom britischen Farm Animal Welfare Committe veröffentlichte Konzept der "Fünf Freiheiten" eine Rolle. Dieses umfasst:

  1. Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung
  2. Freiheit von Unbehagen
  3. Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit
  4. Freiheit von Angst und Leiden
  5. Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens

In der Tierrechts- und Zoogegnerszene ist dagegen, wenn von "Freiheit" die Rede ist, stets das Leben eines Tiers in seinem natürlichen Lebensraum gemeint, in dem es angeblich frei ist, namentlich die Freiheit der Aufenthaltswahl hat. Dass dies in dieser Forom nicht zutrifft, sondern dass es auch in der Natur zahleiche Einschränkungen der Freiheit gibt, wird ausgeblendet. Dieser Art der Freiheit wird die "Gefangenschaft" im Zoogehege gegenüber gestellt und behauptet, dass die Tiere unter der Fremdbestimmtheit und Begrenztheit ihres Aufenthaltsort leiden, was aber nicht richtig ist, wenn die Grundsätze der Tiergartenbiologie beachtet werden, sondern nur in Einzelfällen bei inadäquater Tierhaltung zutreffen kann.

Literatur und Internetquellen:

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Gelesen 8167 mal Letzte Änderung am Samstag, 15 Mai 2021 11:34
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern hyperworx