C

CMS - Bonner Übereinkommen

Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals

Bonner Übereinkommen über wandernde Tierarten

Das Übereinkommen über wandernde Tierarten bezweckt, durch internationale Zusammenarbeit wandernde Tierarten zu erhalten. Es bildet die Grundlage für spezielle regionale oder sich auf einzelne Arten beziehende Übereinkünfte. Es wurde am 23. Juni 1979 in Bonn abgeschlossen und trat am 1. November 1983 für die ersten 15 Staaten in Kraft. Deutschland trat ihm 1984 bei, die Schweiz 1995, Liechtenstein 1998 und Österreich 2005. Am 1. März 2022 umfasste der Geltungsbereich 133 Vertragsstaaten. Das Sekretariat, eine Zweigstelle des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), befindet sich in Bonn.

Gefährdete wandernde Arten sind in Anhang I, aufgeführt. Die Vertragsstaaten treffen besondere Maßnahmen zum Schutz dieser Arten. u. a. verbieten sie, Tiere der Natur zu entnehmen. Ausnahmen sind lediglich dann zuläßig, wenn

  1. die Entnahme aus der Natur wissenschaftlichen Zwecken dient,
  2. die Entnahme aus der Natur erfolgt, um die Vermehrungsrate oder die Überlebenschancen der betreffenden Art zu erhöhen,
  3. die Entnahme aus der Natur dazu dient, den Lebensunterhalt traditioneller Nutzer einer solchen Art zu befriedigen, oder
  4. außerordentliche Umstände es erfordern,

vorausgesetzt, dass derartige Ausnahmen inhaltlich genau bestimmt sowie räumlich und zeitlich begrenzt sind. Eine solche Entnahme aus der Natur sollte sich nicht nachteilig für diese Art auswirken.

Arten, für deren Erhaltung und Management internationale Übereinkünfte erforderlich sind, in Anhang II des Übereinkommens aufgeführt.

im Rahmen der CMS abgeschlossene Regionalabkommen sind z.B.:

  • das Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermaus-Populationen (EUROBATS)
  • das Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale der Nord- und Ostsee, des Nordostatlantiks und der Irischen See (ASCOBANS)
  • das Afrikanisch-Eurasisches Wasservogel-Übereinkommen (AEWA)
  • das Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer
  • das Abkommen zur Erhaltung der Gorillas und ihrer Lebensräume (Gorilla Agreement)

Im Weiteren gibt es zahlreiche Aktionspläne, z.B. für die Antilopen der Sahelo-Sahara, den Bucharahirsch oder den Sibirischen Kranich.

TERMS MOU WAZA CMS
Der Generalsekretär der CMS, Rob Hepworth, und der Geschäftsführer der WAZA, beim Abschluss der Partnerschafts-Übereinkunft

Der Welt-Zoo- und Aquariumverband WAZA arbeitete ab 2003 mit der CMS zusammen. 2004 wurde der damalige Generalsekretär, Ulf Müller-Helmbrecht, als Keynote Speaker zur WAZA-Jahrestagung in Costa Rica eingeladen. 2005 referierte Müller-Helmbrecht an dem von den Zoos der Alpenländer organisierten Rigi-Symposium über Zoos als Partner von Naturschutzbehörden und Internationalen Übereinkommen, und im September 2006 wurde in Bonn eine formelle Partnerschaft zwischen den beiden Organisationen abgeschlossen.

Literatur und Internetquellen

cms-term

Gelesen 11036 mal Letzte Änderung am Freitag, 07 April 2023 15:07
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern hyperworx