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CBD - Biodiversitätskonvention

CBD ist das Kürzel für die Biodiversitäts-Konvention, richtiger das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das am 5. Juni 1992 auf einer Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro abgeschlossen wurde. Es trat am 29. Dezember 1993 in Kraft. Im November 2022 gehörten dem Übereinkommen 195  Vertragsstaaten und die Europäische Union an. Die USA haben das Übereinkommen wohl am 4.6.1993 unterzeichnet, es aber noch nicht ratifiziert.

Vertragsstaaten im deutschsprachigen Raum sind Deutschland (seit 21.12.1993), Luxemburg (seit 09.05.1994), Österreich (seit 18.08.1994), die Schweiz (seit 21.11.1994) und Liechtenstein (seit 19.11.1997).

Ergänzt wird die Konvention durch das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit, das am 11. September 2003 in Kraft trat. Deutschland, Luxemburg, Österreich und die Schweiz gehören zu den 173 Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben (Stand November 2022).

Das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich, das am 29. Oktober 2010 und am am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten ist, kann eine Rolle spielen, wenn  eine Institution aus einem Land lebende Tiere, Pflanzen oder sonstiges genetisches Material der Natur entnehmen und ausführen will. Deutschland, Luxemburg und die Schweiz gehören zu den 138 Vertragsstaaten des Nagoya-Protokolls (Stand November 2022).

Website: https://www.cbd.int/

 

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Gelesen 125255 mal Letzte Änderung am Dienstag, 29 November 2022 14:57
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern hyperworx