Amazonen-Verwandte

Blaumaskenamazone

Blaumaskenamazone (Amazona versicolor), Association for the Conservation of Threatened Parrots Blaumaskenamazone (Amazona versicolor), Association for the Conservation of Threatened Parrots
© Klaus Rudloff, Berlin

Ordnung: Papageienvögel (Psittaciformes)
Familie: Echte Papageien (Psittacidae)
Unterfamilie: Eigentliche Papageien (Psittacinae)
Tribus: Neuweltpapageien (Arini)

D VU 650

Blaumasken-Amazone

Amazona versicolor • The Saint Lucia Amazon • L'amazone de Sainte-Lucie

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Blaumaskenamazone (Amazona versicolor), Association for the Conservation of Threatened Parrots © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

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Vorkommen der Blaumaskenamazone (Amazona versicolor)

 

 

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Blaumaskenamazone (Amazona versicolor), Association for the Conservation of Threatened Parrots © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

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Blaumaskenamazone (Amazona versicolor) im Jersey Zoo © Wolfgang Dreier, Berlin

 

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Die Ausfuhr von Wildfängen der gefährdeten Blaumaskenamazone aus ihrer Heimat St. Lucia ist verboten. Ausnahmen werden nur für Zuchtprogramme gemacht, wobei die Vögel im Eigentum der Regierung von St. Lucia bleiben. Dementsprechend ist die Art in europäischen Zoos nur ganz selten zu sehen

Körperbau und Körperfunktionen

Die Blaumaskenamazone weist eine Gesamtlänge von etwa 43 cm auf. Der Schnabel hornfarben mit grauer Spitze, die Iris orange und die Füße graubraun. Die Grundfärbung des Gefieders ist grün, oberseits mit dunkeln Säumen. Vorderkopf und Zügel sind violettblau, die Kehle mit rotem Band. Der Flügelrand ist gelbgrün, die Handschwingen sind blau mit schwarzer Spitze, die Armschwingen grün gegen die Spitze blau und mit schwarzer Innenfahne, der Flügelspiegel ist rot bis rotorange. Die Schwanzfedern haben gelbe, rote und blaue Partien [2; 4; 5; 7; 9].

Verbreitung

Karibik: Saint Lucia [1].

Lebensraum und Lebensweise

Die Blaumaskenamazone bewohnt feucht-tropische Wälder in Höhenlagen zwischen 500 und 900 m-aber auch den Regenwald und Savannen. Sie ernährt sich von Samen, Früchten Blüten und Knospen diverser Laubbäume und Palmen. Gebrütet wird ab Februar-März in Baumhöhlen mindestens 15 m über dem Boden. Die Gelege umfassen 2 Eier, die während 27-28 Tagen ausgebrütet werden. Die Nestlingszeit wird mit 81 Tagen angegeben [5; 9].

Gefährdung und Schutz

In den 1950er-Jahren gab es etwa 1'000 Blaumaskenamazonen. Um 1975 waren davon noch 100-150 Stück übrig. Dank gutem Schutz stieg der Bestand wieder an, aber aktuelle Zahlen sind keine verfügbar. Seit 1988, letztmals überprüft 2020, wird die Art als gefährdet eingestuft (Rote Liste: VULNERABLE) [1; 8; 10].

Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang I eingeschränkt.

Bedeutung für den Menschen

In der Vergangenheit wurden Blaumaskenamazonen für den internationalen Tierhandel gefangen und zur Fleischgewinnung gejagt. 1969 z.B. wurden über 40 Stück erlegt [1; 10].

Von 2001-2019 wurden aus St. Lucia 21 lebende Wildfänge bei der Ausfuhr registriert, die alle für Deutschland bestimmt waren. Im selben Zeitraum wurden weltweit Exporte von 17 Nachzuchtvögeln erfasst. Diese kamen alle aus Jersey oder England [3].

Haltung

Die staatlichen Vorgaben für die Haltung und Zucht der Blaumaskenamazone sind inadäquat. In Jersey stehen den Vögeln Innenräume mit einer Fläche von 6.5 m² und Außenvolieren mit Flächen von 26-32 m² zur Verfügung. Das Höchstalter in Menschenobhut ist unbekannt, liegt aber über 30 Jahren [10].

Haltung in europäischen Zoos: Die ersten Blaumaskenamazonen gelangten in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts in europäische Zoos. Der Kölner Zoo hielt um 1860 einen "Psittacus havannensis". 1874 und 1875 hielt der Londoner Zoo welche und auch der Duke of BEDFORD soll eine zahme Blaumaskenamazone gehabt haben. 1975/76 erhielt der Jersey-Zoo die Genehmigung, sieben Jungvögel der damals stark bedrohten Art für ein Erhaltungszuchtprogramm auszuhorsten. Zwei weitere Vogel erhielt er aus anderen Quellen. 1982 kam es in Jersey zur Welterstzucht, wobei der Jungvogel von Hand aufgezogen werden musste. Bis 2007 wurden über 20 Vögel nachgezogen, und ab 1996 wurden alle von ihren Eltern betreut. Parallel zur Zucht wurde ein umfangsreiches Forschungsprogramm aufgebaut [8; 9; 10]. Heute wird die Art nur noch in einem europäischen Zoo gehalten. Für Details siehe Zootierliste. 

Mindestanforderungen an Gehege: Nach Papageiengutachten des BMELF von 1995 ist für die Haltung von eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels ein Käfig mit einer Grundfläche von 2 m² und einer Höhe von 1 m erforderlich, der in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen ist, ferner ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 1 m². Für jedes weitere Paar sind die Grundflächen um 50% zu erweitern. Nach Schweizerischer Tierschutzverordnung (Stand 1.2.2022) sind Amazonen mindestens paarweise zu halten. Für ein Paar ist ein Käfig mit Badegelegenheit, einer Grundfläche von 0.7 m² und einer Höhe von 120 cm vorgeschrieben, für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 0.1 m² zu erweitern. Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2022) schreibt für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Grundfläche von 6 m² und einer Höhe von 2 m sowie einen Schutzraum von 1 m² / 2 m Höhe mit einer Mindesttemperatur von 10°C vor. Je weiteres Paar sind die Flächen um 50% zu erweitern.

Taxonomie und Nomenklatur

Die Blaumaskenamazone wurde 1776 vom deutschen Universalgelehrten Philipp Ludwig STATIUS MÜLLER unter der Bezeichnung "Psittacus versicolor" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Der heute gültige Gattungsname Amazona wurde 1830 vom französischen Arzt und Naturforscher René Primevère LESSON eingeführt. Es gibt keine Unterarten [5; 6].

Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2020). Amazona versicolor. The IUCN Red List of Threatened Species 2020: e.T22686387A179319598. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2020-3.RLTS.T22686387A179319598.en . Downloaded on 18 December 2020.
  2. CITES IDENTIFICATION MANUAL
  3. CITES TRADE DATA BASE
  4. DE GRAHL, W. (1979/82)
  5. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. et al. (eds., 1992-2013)
  6. DEL HOYO, J., COLLAR, N., CHRISTIE, D.A., ELLIOTT, A. & FISHPOOL L.D.C. (2014)
  7. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
  8. JEGGO, D. F., FRENCH, H., BELLINGHAM et al. (2007)
  9. LANTERMANN, W. (2007)
  10. ZIEGLER, N. (2000)

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© Peter Dollinger, Zoo Office Bern hyperworx