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Taubwaran, Krusten- und Krokodilschwanz-Echsen

Taubwaran

Borneo-Taubwaran (Lanthanotus borneensis) im Tiergarten Schönbrunn Borneo-Taubwaran (Lanthanotus borneensis) im Tiergarten Schönbrunn
© Daniel Zupanc / TG Schönbrunn (Pressefoto)

Ordnung: Schuppenkriechtiere (SQUAMATA)
Unterordnung: Echsen (SAURIA)
Taxon ohne Rang: Schleichenartige (ANGUIMORPHA)
Zwischenordnung: Waranartige (Platynota)
Familie: Krustenechsen (Helodermatidae)

D EN 650

EEPTaubwaran

Lanthanotus borneensis • The Borneo Earless Monitor • Le lézard sans-oreille

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Borneo-Taubwaran (Lanthanotus borneensis) im Tiergarten Schönbrunn © Daniel Zupanc / TG Schönbrunn (Pressefoto)

 

 

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Approximative Verbreitung des Taubwarans (Lanthanotus borneensis)

 

 

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Borneo-Taubwaran (Lanthanotus borneensis) im Tiergarten Schönbrunn © Daniel Zupanc / TG Schönbrunn (Pressefoto)

 

 

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Borneo-Taubwaran (Lanthanotus borneensis) im Tiergarten Schönbrunn © Daniel Zupanc / TG Schönbrunn (Pressefoto)

 

 

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Borneo-Taubwaran (Lanthanotus borneensis) im Zoo Prag © Wolfgang Dreier, Berlin

 

 

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Borneo-Taubwaran (Lanthanotus borneensis) im Zoo Prag © Wolfgang Dreier, Berlin

 

 

 

Weitere Bilder auf BioLib.cz

Der Taubwaran ist der einzige Vertreter einer urtümlichen Echsenfamilie. Die Bestände in Menschenhand gehen auf Wildfänge zurück, die in Kalimantan hauptsächlich in den Bewässerungsgräben von Ölpalmplantagen und Reisfeldern gefangen und danach illegal exportiert wurden. In Zoos wird die Art erst seit wenigen Jahren gezeigt und bei den gehaltenen Tieren handelt es sich überwiegend um Nachzuchten.

Körperbau und Körperfunktionen

Taubwarane erreichen eine mittlere Gesamtlänge von etwa 40-45 cm, wovon beinahe die Hälfte auf den Schwanz entfällt. Der walzenförmige Körper ist mit osteodermen-ähnlichen Höckern besetzt, die vom Nacken bis zum Schwanz in Längsrichtung gleichmäßig reihenförmig angeordnet, teilweise unregelmäßig verteilt sind. Der Kopf ist flach und ebenfalls mit knöchernen Schuppen und kleineren Tuberkeln besetzt. Die Augen sind klein und haben bewegliche Lider, von denen das untere ein durchsichtiges Fenster aufweist. Die Nasenlöcher sitzen fast auf der Schnauzenoberseite. Die Zähne sind spitz und nach hinten gebogenen. Die fleischfarbene Zunge ist gespalten. Es gibt keine äußerlich sichtbaren Ohröffnungen. Die Extremitäten sind kurz und stämmig mit fünf gut ausgeprägten und krallenbewehrten Zehen. Die Grundfarbe der Tiere ist oberseits orange-braun, am Bauch unregelmäßig weiß-braun gebändert [1; 6; 8].

Verbreitung

Südostasien: Indonesien, beschränkt auf Nordwest-Kalimantan, und Malaysia, beschränkt auf den Bundesstaat Sarawak, im Nordwesten Borneos [1; 2; 5; 7].

Lebensraum und Lebensweise

Der Taubwaran ist hauptsächlich dämmerungs- und nachtaktiv. Er lebt semiaquatisch und vergräbt sich im feuchten Boden. Er ernährt sich von kleinen Fischen, Kaulquappen und Wirbellosen, hauptsächlich Süßwassergarnelen und Regenwürmern. Er ist eierlegend. Die Eiablage erfolgt an Land etwa sechs bis acht Wochen nach der  Paarung. Die Gelege umfassen 8 (2-12) Eier. Bei gleichbleibender Temperatur schlüpfen die Jungen nach etwa 80 Tagen [1; 8].

Gefährdung und Schutz

Erst seit 2021 ist der Taubwaran, gestützt auf eine Beurteiliung aus dem Jahr 2019, in der Roten Liste der IUCN erfasst. Über seinen Bestand ist so gut wie nichts bekannt, er gilt aber als extrem selten. Das bisher bekannte Artareal umfasst nur 52 km². Effektiv dürfte es 2'000 km² nicht überschreiten. Es wird auch angenommen, dass der 2013 einsetzende Fang für den internationalen Handel den Bestand in Kalimantan gefährdet [2; 4].

Die Art ist in CITES Anhang II aufgeführt. Ein Vorstoß Malaysias aus dem Jahr 2015, sie nach Anhang I zu verschieben, hatte eine Nullquote für die kommerzielle Ausfuhr aus Malaysia zur Folge [2].

Bedeutung für den Menschen

Offiziell wurden aus den Ursprungsländern Malaysia und Indonesien von 2001-2019 keine lebenden Taubwarane ausgeführt. 2018 meldete Tschechien die Ausfuhr von 12 Nachzuchttieren [3]. Illegale Ausfuhren aus Kalimantan hatten 2013 eingesetzt. Die Tiere sollen Preise von 7'500-9'000 USD erzielt haben [2].

Haltung

Es wird empfohlen, erwachsene Taubwarane einzeln oder paarweise in Terrarien mit einer Grundfläche von mindestens 140x60 cm zu halten, die ein relativ großes, flaches, teilweise bepflanztes Wasserbecken und einen gut strukturierten, zumindest in Teilbereichen relativ trockenen Landteil mit Schlupfkasten, Höhle oder anderen Versteckmöglichkeiten enthalten sollen [1]. Die Welterstzucht gelang im Jahr 2014 in einem japanischen Reptilienzoo [2]. Im Zoo Neunkirchen wurden Taubwarane mit Fidschileguanen (Brachylophus fasciatus) vergesellschaftet.

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird gegenwärtig (2023) in 17 europäischen Zoos gezeigt, von denen sich 7 im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste. Die Erstzucht in einem europäischen Zoo glückte 2017 dem Tiergarten Schönbrunn, im folgenden Jahr gab es erstmals Nachwuchs im Zoo Prag [8]. Seit 2023 gibt es ein "New Style EEP", das vom Prager Zoo koordiniert wird.

Mindestanforderungen an Gehege: Weder im Reptiliengutachten 1997 des BMELF, noch in der Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2022), noch in der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2023) ist die Art erwähnt.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Taubwaran wurde 1877 aufgrund eines Einzeltiers von dem Wiener Zoologen Franz STEINDACHNER als "Lanthonotus borneensis" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Ein Jahr später änderte STEINDACHNER die Gattungsbezeichnung Lanthonotus in Lanthanotus. Lanthanotus bildet eine monotypische Familie [6; 7].

Literatur und Internetquellen

  1. BORNEO-TAUBWARAN
  2. CITES ANIMALS COMMITTEE 28, Doc. 22.5
  3. CITES TRADE DATA BASE
  4. DAS, I. & AULIYA, M. (2021). Lanthanotus borneensis. The IUCN Red List of Threatened Species 2021: e.T102342572A102342580. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2021-2.RLTS.T102342572A102342580.en . Accessed on 12 March 2022.
  5. EIDENMÜLLER, B. & PHILIPPEN, H.-D. (2008)
  6. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
  7. THE REPTILE DATA BASE
  8. TIERGARTEN SCHÖNBRUNN, PRESSEMITTEILUNG VOM 07.03.2027

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Gelesen 23116 mal Letzte Änderung am Freitag, 13 Oktober 2023 09:58