Loris und Borstenköpfe

Blauscheitellori

Blauscheitellori  (Glossopsitta = Parvipsitta porphyrocephala) im Rainbow Jungle, Kalbarri, Westaustralien Blauscheitellori (Glossopsitta = Parvipsitta porphyrocephala) im Rainbow Jungle, Kalbarri, Westaustralien
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Ordnung: Papageienvögel (PSITTACIFORMES)
Familie: Echte Papageien (Psittacidae)
Unterfamilie: Loris (Loriinae)

D LC 650

Blauscheitellori

Parvipsitta porphyrocephala • The Purple-crowned Lorikeet • Le lori à couronne pourpre

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Blauscheitellori (Glossopsitta = Parvipsitta porphyrocephala) im Rainbow Jungle, Kalbarri © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Approximative Verbreitung des Blauscheitelloris (Glossopsitta = Parvipsitta porphyrocephala)

 

 

 

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Blauscheitellori (Glossopsitta = Parvipsitta porphyrocephala) © Rexness, Melbourne. Veräffentlicht auf Wikimedia Commons unter Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic license.

 

 

 

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Blauscheitellori "Trichoglossus porphyrocephalus". Illustration aus GOULD, J. et al. (1848) The birds of Australia. Volume 5, Plate 53. Gemeinfrei

 

 

 

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Der Blauscheitellori ist ein kleiner, hübscher, in seiner Heimat nicht gefährdeter Papagei aus dem südlichen Australien, der weder im Freiland noch im Zoo gegen die Konkurrenz der größeren Regenbogenloris bestehen kann.

Körperbau und Körperfunktionen

Blauscheitelloris erreichen eine Gesamtlänge von 15-16 cm, wovon 6 cm auf den Schwanz entfallen, eine Flügellänge von etwa 10 cm und ein Gewicht von ca. 45 g. Das Gefieder zeigt unterschiedliche Grüntöne, die Unterseite ist bläulich. Stirnband und Zügel sind rot, der Scheitel purpurblau und über dem Ohr befindet sich ein gelber Fleck. Der Schnabel ist schwarz, die Iris braun, und die Füße sind grau. Bei Jungvögeln ist der Scheitelfleck blasser und die Iris dunkler [3; 4; 5; 6, 7]. 

Verbreitung

Australien: Südliches Australien in den Bundesstaaten Westaustralien, Südaustralien, Victoria und marginal New South Wales, ferner Phillips Island und Kangaroo Island [1; 7]. 

Lebensraum und Lebensweise

Der Blauscheitellori besiedelt geschlossene Trockenwälder und Savannen der gemäßigten Klimazone, Mallee-Trockenbusch, Küstenbusch und Heiden. Häufig sind die Vögel auch in Vorstädten anzutreffen. Sie leben paarweise oder in kleinen Trupps, in der Nähe von Wasserstellen können sich Brutkolonien von bis zu 60 Paaren mit mehreren Nestern im selben Baum bilden. Je nach Nahrungsangebot streifen die Vögel umher. Sie ernähren sich von Nektar und Pollen von verschiedenen Eukalyptusarten, Silberbaum-Myrtenheiden (Melaleuca), dem Braunwurzgewächs Myoporum, Banksien (Banksia), Nadelkissen (Hakea) sowie Silbereichen (Grevillea) und nehmen auch Früchte zu sich. Genistet wird in Baumhöhlen. Das Gelege besteht aus 3-4 Eiern, die vom Weibchen während 17-18(-22) Tagen bebrütet werden. Die Jungen werden mit etwa 6 Wochen flügge und werden dann noch eine Weile von den Eltern gefüttert [4; 6; 7]. 

Gefährdung und Schutz

Der Blauscheitellori hat eine weite Verbreitung und, obwohl sein Bestand abnimmt, ist er immer noch häufig. Er gilt daher seit seiner ersten Beurteilung im Jahr 2004 als nicht-gefährdet (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1]. Allerdings wird er gebietsweise durch die eingeführten Regenbogenloris verdrängt [8].

Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt.

Bedeutung für den Menschen

Als man im Südwesten Australiens die Honigbiene einführte, wollte man den Blauscheitellori als vermeintlichen Konkurrenten ausrotten. Allerdings ließ sich dieses Vorhaben nicht umsetzen [8]. Lokal wird der Blauscheitellori kaum genutzt, befindet sich aber laut IUCN im internationalen Tierhandel [1]. Allerdings registrierte Australien von 2001-2018 lediglich die Ausfuhr von 30 Nachzuchtvögeln. Im selben Zeitraum wurden aus den Niederlanden Ausfuhren von 6 Nachzuchtvögeln mitgeteilt [2].

Haltung

Die mutmaßliche Welt-Erstzucht glückte anfangs der 1930er-Jahre im San Diego Zoo [7].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird einzig im Loro Parque in Tenerife gezeigt. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: Nach Papageiengutachten des BMELF von 1995 ist für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels ein Käfig mit einer Grundfläche von 0.5 m² und einer Höhe von 50 cm erforderlich, ferner ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 0.5 m². Für jedes weitere Paar sind die Grundflächen um 50% zu erweitern. Nach Schweizerischer Tierschutzverordnung (Stand 1.2.2022) sind Blauscheitelloris mindestens paarweise zu halten. Für 4 Vögel ist ein Käfig mit Badegelegenheit, einer Grundfläche von 0.24 m² und einer Höhe von 50 cm vorgeschrieben, für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 0.05 m² zu erweitern. Dies it sicher nicht adäquat. Die 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2022) schreibt für die Haltung eines Paars oder ausnahmsweise eines Einzelvogels eine Voliere mit einer Grundfläche von 1.5 x 1 m und einer Höhe von 100 cm sowie einen Schutzraum von 1 m² mit einer Mindesttemperatur von 10°C vor. Je weiteres Paar sind die Flächen um 50% zu erweitern.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Blauscheitellori wurde 1837 von dem englischen Kaufmann und Hobby-Ornithologen Lionel DIETRICHSEN als "Trichoglossus porphyrocephalus" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Später kam er in die 1854 von Prinz Charles Lucien BONAPARTE, einem Neffen von Kaiser Napoléon Bonaparte, aufgestellte Gattung Glossopsitta. Diese wurde 2016 aufgesplittet, indem zwei der drei Arten, porphyrocephala und pusilla, in die 1916 von dem australischen Ornithologen Gregory MATHEWS aufgestellte Gattung Parvipsitta verschoben wurden. In der Literatur trifft man derzeit aber meistens immer noch auf die Bezeichnung Glossopsitta. Die Art ist monotypisch [4; 9].

Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2016). Glossopsitta porphyrocephala. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T22684658A93039903. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2016-3.RLTS.T22684658A93039903.en . Downloaded on 19 April 2020.
  2. CITES TRADE DATA BASE
  3. DE GRAHL, W. (1979)
  4. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. et al. (eds., 1992-2013)
  5. FORSHAW, J. M. & COOPER, W. T. (1981)
  6. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
  7. PAGEL, T. (1985)
  8. STRUNDEN, H. (1984)
  9. ZOONOMEN

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