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Halbaffen

Kleinohr-Riesengalago

Kleinohr-Riesengalago (Otolemur garnettii) im Zoologisch-Botanischen Garten Pilsen Kleinohr-Riesengalago (Otolemur garnettii) im Zoologisch-Botanischen Garten Pilsen
© Klaus Rudloff, Berlin

Überordnung: EUARCHONTOGLIRES
Ordnung: Affen und Halbaffen (PRIMATES)
Unterordnung: Halbaffen (Prosimiae / Strepsirrhini)
Teilordnung: Lori-Verwandte (Lorisiformes)
Familie: Galagos (Galagidae)

D LC 650

Kleinohr-Riesengalago

Otolemur garnettii • The Northern Greater Galago • Le galago de Garnett

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Kleinohr-Riesengalago (Otolemur garnettii) im Zoologisch-Botanischen Garten Pilsen © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

 

 

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Approximative Verbreitung des Kleinohr-Riesengalagos (Otolemur garnettii)

 

 

 

 

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Kleinohr-Riesengalago (Otolemur garnettii) im Cincinnati-Zoo © Mark Dumont, veröffentlicht auf Flickr / Wikimedia Commons unter einer Creative Commons Attribution 2.0 Generic license

 

 

 

 

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Kleinohr-Riesengalago (Otolemur garnettii) im Zoo von Mährisch-Ostrau / Ostrava © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

 

 

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Kleinohr-Riesengalago (Otolemur garnettii) im Zoo Posen (Nowe Zoo) © Elias Neideck

 

 

 

 

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Riesengalagos wurden früher unter der Bezeichnung Otolemur crassicaudatus öfter in Zoos gehalten. Heute sind zwei der drei Arten nur noch in wenigen, hauptsächlich tschechischen und russischen Zoos zu sehen. Die dritte, erst seit 2001 als eigene Art anerkannte Form, Otolemur monteiri, gibt es in keinem europäischen Zoo.

Körperbau und Körperfunktionen

Der Kleinohr-Riesengalago erreicht eine Kopf-Rumpflänge von 23-34 cm und eine Schwanzlänge von 30-44 cm. Männchen werden 820-1'200 g schwer, Weibchen 550-720 g. Die Augen sind groß, ebenso die Ohren (allerdings kleiner als bei Otolemur crassicaudatus). Der Schwanz ist dicht und buschig. Das dichte, wollige Fell ist oberseits rot- bis graubraun gefärbt, unterseits heller [3; 8].

Verbreitung

Ostafrika: Kenia, Somalia, Tansania, einschließlich Sansibar und Pemba [1].

Lebensraum und Lebensweise

Der Kleinohr-Riesengalago ist eine sehr anpassungsfähige, baumlebende Art, die in verschiedenen Waldtypen des Tieflands und des Gebirges bis auf eine Höhe von 2'500 m vorkommt und auch Sekundärwälder, stark fragmentierte Wälder, Kulturland und bisweilen Gärten und Parks im städtischen Raum besiedelt. Die Tiere schlafen im Geäst, es ist nicht bekannt, dass sie Nester bauten oder Baumhöhlen nutzten. Männchen haben Streifgebiete von etwa 17, Weibchen von etwa 12 ha, die sich nur wenig mit denen gleichaltriger Tiere , aber stärker mit denen unterschiedlich alter Tiere überlappen. Die Nahrung besteht hauotsächlich aus Früchten und wird durch Gummi und tierische Beute ergänzt [1; 8].

Nach einer Tragzeit von 125-135 Tagen wird in der Regel ein einzelnes Jungtier mit einem Gewicht von 48-70 g geboren. Diese wird 18-20 Wochen gesäugt und erreicht mit 12-20 Monaten Geschlechtsreife [4].

Gefährdung und Schutz

Die Art hat eine weite Verbreitung und einen großen, stabilen Bestand. Sie wurde deshalb aufgrund einer Beurteilung aus dem Jahr 2008 als nicht-gefährdet eingestuft [1].

Der internationale Handel ist nach CITES-Anhang II geregelt.

Bedeutung für den Menschen

Von 1977-2017 wurde aus Kenia und Tansania lediglich etwas Wissenschaftsmaterial ausgeführt. Im selben Zeitraum wurden weltweilt 12 lebende Wildfänge (aus Singapur) und 16 Nachzuchttiere (mehrheitlich aus den Niederlanden) zur Ausfuhr bewilligt [2].

Haltung

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in weniger als 10 Zoos gehalten. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: Für die Vorgabe des Säugetiergutachtens 2014 des BMEL von 6 m² / 12 m³ für das Innengehege für zwei Tiere und 2 m² zusätzlich für jedes weitere Adulttier liegt keine wissenschaftliche Begründung vor. Andererseits sind die im Gutachten '96 enthaltenen Gehegedimensionen von 1.5 m² / 3 m³ auch nicht adäquat. Aufgrund tierhalterischer Erfahrung in Zoos erschienen den Tierschutzsachverständigen der Zoos 4 m² / 8 m³ für zwei Tiere und 1 m² zusätzlich für jedes weitere Adulttier angemessen, sofern das Gehege gut strukturiert ist.

Dass bei der Haltung in Nachttierhäusern in der Nachtphase die Beleuchtungsstärke unter 0.3 Lux liegen muss, ist nicht praktikabel und mit dem Betrieb einer öffentlich zugänglichen Anlage nicht zu vereinbaren (Sichtbarkeit der Tiere, Diebstahl, sexuelle Übergriffe). Tierhalterische Erfahrung zeigt, dass bei Beleuchtungsspitzen bis 4-6 Lux in den Gehegen keine negativen Auswirkungen beobachtet werden können. Wesentlich ist, dass das Verhältnis der Beleuchtungsstärken der Nacht- und Tagphase mindestens 1:100 beträgt [7].

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2022) schreibt für bis zu 5 Tieren ein Innengehege mit einer Fläche von 1.5 m² und 2 m Höhe vor. Für jedes weitere Adulttier ist die Fläche um 0.3 m² zu ergänzen.

Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2023) muss die Haltung paarweise oder in kleinen Familiengruppen erfolgen. Dazu ist ein Innengehege mit einer Fläche von 4 m² und einer Höhe von 2 m erforderlich.

Taxonomie und Nomenklatur

Während in GRZIMEK's Tierleben noch von den Galagos als von einer einigen Gattung mit sechs Arten die Rede war, werden sie heute in fünf Gattungen mit 18-19 Arten unterteilt. Darunter befindet sich die vom französischen Marinearzt und Entomologen Jean Charles COQUEREL bereits 1859 stipulierte Gattung Otolemur. Diese beinhaltete vorerst den 1812 durch Étienne GEOFFROY SAINT-HILAIRE, den Begründer des ersten bürgerlichen Zoos, der Ménagerie im Jardin des Plantes von Paris, unter dem Namen "Galago crassicaudatus" beschriebenen Riesengalago. Der 1838 vom irischen Advokaten und  Naturforscher William OGILBY als "Otolicnus garnetti" beschriebene Kleinohr-Riesengalago wurde als Unterart betrachtet. Erst seit einigen Jahren wird er allgemein als eigene Art geführt [1; 3; 7; 8].

Literatur und Internetquellen

  1. BUTYNSKI, T.M., BEARDER, S. & DE JONG, Y. (2008). Otolemur garnettii. The IUCN Red List of Threatened Species 2008: e.T15644A4945217. http://www.iucnredlist.org/details/15644/0. Downloaded on 16 April 2018.
  2. CITES TRADE DATA BASE
  3. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
  4. PUSCHMANN, W., ZSCHEILE, D., & ZSCHEILE, K. (2009)
  5. <SCHERPNER, C. (1982)
  6. WEIGL, R. (2005)
  7. WILSON, D. E. & REEDER, D. M. (2005)
  8. WILSON, D. E. et al. eds. (2009-2019)

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