Insektenfresser und Fledertiere

Palmenflughund

Palmenflughund (Eidolon helvum) im Tierpark Berlin Palmenflughund (Eidolon helvum) im Tierpark Berlin
© Klaus Rudloff, Berlin

Überordnung: LAURASIATHERIA
Ordnung: Fledertiere (CHIROPTERA)

Unterordnung: Flederhunde (Megachiroptera)
Familie: Flughunde (Pteropodidae)
Unterfamilie: Rosettenflughunde (Rousettinae)

D NT 650

Palmenflughund

Eidolon helvum • The Straw-coloured Fruit Bat • La roussette paillée africaine

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Palmenflughund (Eidolon helvum) im Tierpark Berlin © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

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Approximative Verbreitung des Palmenflughunds (Eidolon helvum)

 

 

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Palmenflughunde (Eidolon helvum) im Tierpark Berlin © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

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Palmenflughunde (Eidolon helvum) im Tierpark Berlin © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

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Palmenflughund (Eidolon helvum) im Tierpark Berlin © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

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Palmenflughund (Eidolon helvum) im Tierpark Berlin © Wolfgang Dreier, Berlin

 

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Der in seinem Ursprungsgebiet potenziell gefährdete Palmenflughund ist wegen seiner Biologie und seiner Bedetung für den Buschfleischhandel von zoopädagogischem Interesse. Er wird allerdings in europäischen Zoos deutlich seltener gehalten als etwa der Nillughund.

Körperbau und Körperfunktionen

Der Palmenflughund ist der größte Flughund im südlichen Afrika. Er erreicht eine Körperlänge von 19 cm, eine Flügelspannweite von 75 cm, eine Unterarmlänge von 116 mm und ein Gewicht von 240-280 g. Die Fellfarbe variiert regional oft ist sie auf Schultern und Rücken strohgelb, am Hinterleib braun und an der Bauchseite heller [2].

Verbreitung

Afrika und Arabische Halbinsel: Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Jemen, Kamerun, Kenia, Kongo, Kongo Dem., Lesotho, Liberia, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Sao Tomé und Principe, Saudi Arabien, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Südafrika, Sudan, Südsudan, Swaziland, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik [1].

Lebensraum und Lebensweise

Die Art besiedelt ein weites Spektrum von Lebensräumen wie tropischen Regenwald, Trockenwälder, Savannen, Mangroven- und Galeriewälder sowie städtische Parks, wobei die Tiere größere Wanderungen bis hinunter in die Kapregion unternehmen. Sie sind ausgesprochen gesellig. Die größte bekannte Kolonie umfasst etwa 20'000 Individuen und befindet sich in Kampala. Die Nahrung besteht aus fleischigen, weichen Früchten. Die Fortpflanzung findet nur in den tropischen Waldgebieten statt, wo meist im November ein einzelne Junges geboren wird [1; 2].

Gefährdung und Schutz

Wegen nicht nachhaltiger Nutzung für den Lebensmittel- und Medikamentenmarkt haben die Beständer des Palmenflughunds deutlich abgenommen. Die Art wurde deshalb aufgrund einer Beurteilung aus dem Jahr 2008, überprüft 2019 als potenziell gefährdet beurteilt [1].

Der internationale Handel ist durch CITES nicht geregelt. Die afrikanischen Populationen fallen unter Anhang II des Bonner Übereinkommens über wandernde Tierarten.

Bedeutung für den Menschen

In Zentral- und Westafrika ist der Palmenflughund die am stärksten bejagte Flughundart. Die Bejagung erfolgt hauptsächlich zur Fleischgewinnung für den lokalen oder nationalen Markt oder für den Export, wobei oft die Schlafbäume gefällt werden, um die Tiere in großen Mengen einzusammeln. Körperteile werden für die Zwecke der traditionellen Medizin genutzt. Wo Palmenflughunde größere Schäden in Obstplantagen anrichtet werden sie bekämpft [1; 2].

Haltung

Palmenflughunde können unter Zoobedingungen ein Alter von über 21 Jahren erreichen [3].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in etwa 15 Zoos gehalten, vereinzelte davon im deutschsprachigen Raum. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: Nach Säugetiergutachten 2014 des BMEL soll ein Gehege für bis zu 20 Palmenflughunde eine Grundfläche von mindestens 20 m² bei einer Höhe von 2.5 m haben. Für jedes weitere Tier kommt 1 m² zur Basisfläche dazu.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2022) schreibt die gleichen Zahlen vor. Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2023) sind für 20 Tiere eine Grundfläche von 30 m² und eine Höhe von 3 m erforderlich, für jedes weitere Tier ist die Grundfläche um 3 m² zu erhöhen. Letzteres ist unsinnig, nachdem für die ersten 20 nur eine Fläche von 1.5 m² pro Tier verlangt wird.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Palmenflughund wurde 1792 von dem schottischen Arzt und Wissenschaftsjournalisten Robert KERR als Vespertilio vampirus ssp. helvus beschrieben. Die Gattung Eidolon wurde 1815 von dem aus Marseille stammenden Forscher Constantine Samuel RAFINESQUE-Schmaltz aufgestellt [4].

Literatur und Internetquellen

  1. COOPER-BOHANNON, R., MICKLEBURGH, S., HUTSON, A.M.et al. (2020). Eidolon helvum. The IUCN Red List of Threatened Species 2020: e.T7084A22028026. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2020-2.RLTS.T7084A22028026.en. Accessed on 19 January 2023.
  2. MILLS, G & HES, L. (1999)
  3. WEIGL, R. (2005)
  4. WILSON, D. E. & REEDER, D. M. (2005)

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Gelesen 13342 mal Letzte Änderung am Freitag, 07 April 2023 12:50
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern hyperworx