Marder und Stinktiere

Baummarder

Baummarder (Martes martes),Tierpark Goldau Baummarder (Martes martes),Tierpark Goldau
© NTP Goldau

Überordnung: LAURASIATHERIA
Ordnung: Raubtiere (CARNIVORA)
Taxon ohne Rang: Landraubtiere (FISSIPEDIA)
Unterordnung: Hundeartige (Caniformia)
Familie: Marderverwandte (Mustelidae)
Unterfamilie: Marder (Mustelinae)

D LC 650

Baummarder

Martes martes • The Pine Marten • La martre des pins

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Baummarder (Martes martes) im Wildpark Oberrabenstein des Tierparks Chemnitz © TP Chemnitz

 

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Approximative Verbreitung des Baummarders (Martes martes). Blau: autochthone Verbreitung; rot: eingeführte Populationen

 

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Baummarder (Martes martes) im Tierpark Kunsterspring, Neuruppin © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Baummarder (Martes martes) im Tierpark Kunsterspring, Neuruppin © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Baummarder (Martes martes) im Natur- und Tierpark Goldau © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Baummarder (Martes martes) im Heimattiergarten Fürstenwalde © Wolfgang Dreier, Berlin

 

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Baummarder (Martes martes) im Natur- und Tierpark Goldau © NTPG

 

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Baummarder (Martes martes) im Natur- und Tierpark Goldau © NTPG

 

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Baummarder (Martes martes) im Zoo Eberswalde © Wolfgang Dreier, Berlin

 

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Schädel eines Baummarders (Martes martes) in der Sammlung des Museums Wiesbaden © Klaus Rassinger und Gerhard Cammerer, Museum Wiesbaden. Veröffentlicht unter der Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz

 

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Baummarder (Martes martes), Jagdstrecke in der Schweiz 1958-2016. Quelle: Eidg. Jagdstatistik

 

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Baummarder (Martes martes) Fallwild von 1994-2016. Der Ausreißer in 2016 dürfte in Zusammenhang mit der Datensammlung durch "Citizen Science" für den neuen Säugetieratlas stehen

 

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Sonderbriefmarke "Pro Juventute" mit Baummarder-Motiv. Schweiz

 

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Anlage für Baummarder (Martes martes) im Highland Wildlife Park, Kingussie © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

Weitere Bilder auf BioLib.cz

Als einheimische Art ist der Baummarder zoopädagogisch interessant, namentlich wenn er im Vergleich mit dem Steinmarder gezeigt wird. Da er eine nachtaktive Art ist, kann er nur mit erheblichem Aufwand befriedigend präsentiert werden. Weil er ein Kulturflüchter ist, kommen zoologisch Einrichtungen seltener als beim Steinmarder in die Lage, aus Tierschutzgründen Findeltiere aufzunehmen. Er wird  deshalb nicht ganz so häufig  gehalten. Zu sehen ist er namentlich in Wild-- und kleineren Tierparks - wenn er gerade nicht in seiner Höhle schläft ...

Körperbau und Körperfunktionen

Mit einer Kopf-Rumpflänge von 37-58 cm, einer Schwanzlänge von 18-30 cm und einem Gewicht von 800-1'300 g bei den Fähen und 1'200-1'800 g bei den Rüden ist der Baummarder praktisch glerich groß wie der weitgehend im selben Areal vorkommende Steinmarder. Er ist aber etwas hochbeiniger als jener, hat einen schmaleren Kopf mit näher beisammenstehenden Ohren, ein dichteres, feineres Haarkleid und behaarte Fußsohlen. Der Nasenspiegel ist gräulich-schwarz, der Kehlfleck meistens gelb bis orange und selten nach hinten hin aufgegabelt. Die Grundfarbe des Fells ist kastanien-  bis dunkelbraun, die Wollhaare sind gelblich-braun bis rötlich grau. Die Fähen haben 2 Paar Zitzen [4; 5; 7].

Verbreitung

Westliche Paläarktis: Europa, Kleinasien und die westlichen Regionen Russlands: Albanien, Armenien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (mit Korsika), Georgien, Griechenland (nur im Norden), Großbritannien, Iran, Irland, Italien (mit Dardinien un d Sizilien), Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Nord-Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (auf den Balearen eingeführt), Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weißrussland [5].

Lebensraum und Lebensweise

Der Baummarder ist ein hauptsächlich dämmerungs- und nachtaktiver Einzelgänger, der Wälder aller Art, vom Tiefland bis hinauf zur Baumgrenze bewohnt. Da er sehr weitläufige Reviere hat, Fähen ab etwa 100 ha, Rüden in der Regel zwischen 1'000 und 3'000 ha, ist seine Populationsdichte tief und ist er in Gegenden, wo ehemals zusammenhängende Waldgebiete durch menschliche Siedlungen und Verkehrsträger zerstückelt worden sind, selten geworden. In den Niederlanden ist er am Aussterben [3; 4; 6].

Der Baummarder wandert hauptsächlich am Boden, schläft aber hoch in den Bäumen in alten Krähennestern oder Spechthöhlen. Seine Nahrung setzt sich aus Kleinsäugern, Vögeln, Käfern, Regenwürmern, Waldbeeren und Hagebutten etc. zusammen. Die Paarung findet im Sommer statt. Da der Embryo eine Keimruhe durchmacht, dauert die Trächtigkeit 8-9 Monate. Die 1-6 (im Mittel 3) Jungen werden zwischen Mitte März und Ende Mai geboren. Sie wiegen bei der Geburt etwa 30 g, öffnen ihre Augen mit 32-38 Tagen, werden 6-7 Wochen gesäugt und gehen im Herbst ihrer eigenen Wege. Mit 2-3 Jahren werden sie  geschlechtsreif, wobei etwa ein Drittel vorher zugrunde geht [3; 4; 6; 9].

Gefährdung und Schutz

Im Gegensatz zum Steinmarder, der ein ausgesprochener Kulturfolger  ist, ist der Baummarder ein Kulturflüchter, der auf Wald angewiesen ist und vom Menschen sehr dicht besiedelte Gebiete meidet. Die Bestände des Baummarders sind global gesehen stabil und groß, obwohl regional einige Unterschiede im Populationstrend bestehen. In den nördlicheren und östlicheren Regionen seines Verbreitungsgebiets ist der Baummarder nach wie vor weit verbreitet. Deshalb wird diese Art aufgrund einer Beurteilung aus dem Jahr 2015 nicht als gefährdet eingestuft (Rote Liste: LEAST CONCERN) [5].

In Großbritannien waren Baummarder früher weit verbreitet, wurden jedoch bis 1915 überall ausgerottet, ausgenommen in den hochgelegenen Gegenden von Nordwest-Schottland, Nordengland und Wales. Gegenwärtig nehmen die Bestände in Schottland und Irland wieder zu, die von England und Wales haben sich aber nicht erholt. Es wurde daher beschlossen, aus Schottland stammende Baummarder in England wiederanzusiedeln. 2019 erfolgte die Auswilderung der ersten 18 Tiere in Gloucestershire, in einem Gebiet, wo die Art seit 1860 verschwunden war [11].

Der internationale Handel ist nicht unter CITES geregelt. Der Baummarder ist eine nach Anhang III des Berner Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume geschützte Tierart.

Bedeutung für den Menschen

Der Baummarder wird gebietsweise wegen seines Fells oder zur Gewinnung von Haaren für die Herstellung von Maler- und Kosmetikpinseln gejagt oder mit Fallen gefangen. In Großbritannien wurde er als Schädling für die Geflügelwirtschaft und Konkurrent in der Niederwildjagd angesehen und massiv dezimiert, gebietsweise sogar ausgerottet [5]. In Deutschland lag die Jagdstrecke der letzten Jahre bei etwa 6'000-7'000 Tieren (2019/20: 7'227), wobei z.B. in Nordrhein-Westfalen die Art ganzjährig geschont ist. In der Schweiz wurden von 1965-1972 im Mittel 545 Baummarder pro Jahr erlegt. Seitdem ist die Zahl kontinuierlich gesunken und lag im Zeitraum 2009-2020 noch bei 140. Dies nicht notwendigerweise, weil der Marderbestand abgenommen hätte, sondern weil das Interesse an der Bejagung nachgelassen hat. Darauf deuten die zunehmenden Fallwildzahlen der letzten Jahre hin [1; 2].

Haltung

Vieles was wir über die Forpflanzungsbiologie des Baummarders wissen, wurde ab 1949 im Warschauer Zoo erforscht, wo es ab 1953 regelmäßig Nachwuchs gab. Die Zucht gilt aber auch heute noch als schwierig. Zuchterfolge konnten z.B. der Alpenzoo Innsbruck, der Wildpark Eekholt, das Wilgatter Chemnitz-Oberrabenstein und das Tierfreigelände des Nationalparks Bayerischer Wald verzeichnen. In England werden Baummarder im Hinblick auf eine Auswilderung nachgezogen [10; 12; ZTL].

Eine konzeptionell sehr interessante Anlage befindet sich im Highland Wildlife Park in Schottland: Dem Baummarderpaar stehen zwei Volieren zur Verfügung, die seitlich bis zur Hälfte aneinander stoßen. In diesem Bereich sind die Gittermaschen so dimensioniert, dass die kleinere Fähe hindurchpasst und das Gehege des Rüden aufsuchen kann, wenn sie will. Mit einer Schiebetür kann dieser Durchgang blockiert werden. Von den Volieren aus führt ein auf ca. 2.5 m hohen Stelzen geführter Gittertunnel mit einem Boden aus Holzschwarten über eine längere Strecke durch den Wald, wodurch sich der Aktionsradius der Tiere stark erweitert.

Baummarder können im Zoo ein Alter von 18 Jahren erreichen [8].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird rund 50 Zoos - hauptsächlich Wildparks - gehalten, von denen sich um die 40% im deutschsprachigen Raum befinden. Vielfach handelt es sich um Findeltiere, die keinen Partner haben, weshalb es nur selten zur Zucht kommt Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: Nach Säugetiergutachten 2014 des BMEL sollen Baummarder in verbindbaren Einzelgehegen von mindestens 20 m² / 60 m³ gehalten werden.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2022) schreibt für ein Paar ein Außengehege mit einer Grundfläche von 16 m² und einer Höhe von 2.5 m sowie Einzelboxen vor. Für weitere Tiere sind zusätzliche Gehege erforderlich. In der der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2023) ist für ein Paar ein Außengehege von 30 m² bei einer Höhe von 2.5 m.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Baummarder wurde wurde 1758 von Carl von LINNÉ als "Mustela martes" beschrieben. Die Gattung Martes, die von manchen Autoren in eine separate Unterfamilie Martinae gestellt wird, wurde 1792 vom französischen Psychiater und Naturforscher Philippe PINEL aufgestellt. Es wurden mindestens 13 Unterarten beschrieben, aber eine Überprüfung, inwiefern diese gültig sind, ist angebracht [9].

In Sibirien trifft der Baummarder auf den Zobel, mit dem er sich erfolgreich paaren kann. Die Nachkommen aus solchen Kreuzungen werden "Kidas" genannt. Im nördlichen Ural sind Hybriden offenbar häufig [7]. Die Art wird von manchen Autoren auch in eine Unterfamilie Martinae gestellt [9].

 

Literatur und Internetquellen

  1. DJV - JAGDSTATISTIK
  2. EIDG. JAGDSTATISTIK
  3. GRIMMBERGER, E. & RUDLOFF, K. (2009)
  4. HAUSSER, J. et al. (Hrsg., 1995)
  5. HERRERO, J. et al. (2016). Martes martes. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T12848A45199169. http://www.iucnredlist.org/details/12848/0. Downloaded on 22 June 2018.
  6. MOSLER-BERGER, C. (2001)
  7. ROZHNOVA, V.V., MESCHERSKYA, I. G., PISHCHULINAA, S. L. & SIMAKINB, L. V. (2010)
  8. WEIGL, R. (2005)
  9. WILSON, D. E. & MITTERMEIER, R.A. eds. (2009)
  10. LANDOWSKI, J. (1961)
  11. THE GLOUCESTERSHIRE WILDLIFE TRUST
  12. WILDWOOD TRUST

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Gelesen 20504 mal Letzte Änderung am Samstag, 18 Februar 2023 14:59
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