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Ibisse und Löffler

Hagedasch

Hagedasch (Bostrychia hagedash) im Zoo Dvůr Králové Hagedasch (Bostrychia hagedash) im Zoo Dvůr Králové
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Ordnung: Stelzvögel (CICONIIFORMES)
Familie: Ibisse und Löffler (Threskiornithidae)
Unterfamilie: Ibisse (Threskiornithinae)

D LC 650

Hagedasch

Bostrychia hagedash • The Hadada Ibis • L'ibis hagedash

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Hagedasch (Bostrychia hagedash) im Zoo Dvůr Králové © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Approximative Verbreitung des Hagedaschs (Bostrychia hagedash)

 

 

 

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Hagedasch (Bostrychia hagedash) im KUala Lumpur Bird Park © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Hagedasch (Bostrychia hagedash) im Weltvogelpark Walsrode © Jirka Schmidt, Riesa

 

 

 

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Hagedasch (Bostrychia hagedash nilotica) im Tierpark Berlin © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

 

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Wildlebender Hagedasch (Bostrychia hagedash) auf Nest am Kwando-Fluss bei Namushasha © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Hagedasch-Paar (Bostrychia hagedash) auf Nest im Zoo Breslau © Klaus Rudloff, Berlin

 

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Der in seiner Heimat nicht gefährdete Hagedasch ist ein Charaktervogel Afrikas, der auch im Siedlungsgebiet angetroffen wird. Als Kulturfolger und vor allem wegen seiner riesengroßen Nester bietet er Stoff für die Zoopädagogik. Er wird in europäischen Zoos allerdings nicht sehr häufig gezeigt.

Körperbau und Körperfunktionen

Der Hagedasch erreicht eine Gesamtlänge von 65-76 cm und ein Gewicht von etwa 1'260 g. Er weist keinen Schopf auf. Die Iris ist gelblich, der Schnabel und die Beine sind braunschwarz. Das Gefieder ist grau- bis olivbraun. Über die untere Wange verläuft ein schmales, horizontales, weißes Band [3; 4].

Verbreitung

Afrika: Angola, Äquatorial-Guinea, Äthiopien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Kongo Dem., Lesotho, Liberia, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sudan, Südsudan, Swasiland, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik [1].

Lebensraum und Lebensweise

Der Hagedasch lebt hauptsächlich an Bächen und Flüssen mit baumbestandenen Ufern in feuchtem Grasland oder Feuchtsavannen, nutzt bewässertes Agrarland und geht auch in Gärten und Parks im Siedlungsgebiet. Er ist im Wesentlichen ein Standvogel, der höchstens während der Trockenperiode umherstreift, um Gebiete aufzusuchen, wo es geregnet hat. Tagsüber geht er paarweise oder, nach der Brutzeit, in Gruppen von 5-30 Vögeln auf die Suche nach Nahrung, hauptsächlich Insekten, aber auch anderen Arthropoden, Krebsen, Schnecken, Würmern und kleinen Reptilien. Nachts schläft er, oft in Gruppen bis zu 100 Vögeln, auf einem Baum. Das Nest wird in einer Baumkrone, auf einem Leitungsmast etc. gebaut und Jahr für Jahr benutzt, wenn auch nicht stets vom selben Paar. Gebrütet wird von beiden Partnern, meist nach der Regenzeit. Das Gelege besteht aus 3 (2-4) gefleckten, etwa 60x42 mm großen Eiern. Die Brutzeit dauert 26 (25-28) Tage, die Nestlingszeit 33 Tage [1; 3; 5].

Gefährdung und Schutz

Der Hagedasch hat eine außerordentlich weite Verbreitung und einen sehr großen, tendenziell zunehmenden Bestand. Aufgrund einer Beurteilung aus dem Jahr 2016 wurde er daher als nicht-gefährdet eingestuft [1].

Der internationale Handel ist unter CITES nicht geregelt.

Bedeutung für den Menschen

Der Hagedasch wird gejagt, in Nigeria z.B. für die Zwecke der Volksmedizin, andernorts zur Gewinnung von Fleisch. Vögel werden auch als Heimtiere gefangen [1].

Haltung

Im Magdeburger Zoo werden Hagedasch-Ibisse zusammen mit Kuhreihern und Hammerköpfen freifliegend im Elefantenhaus gehalten. Die vermutliche Welterstzucht gelang 1974 im Welt-Vogelpark Walsrode. Das Höchstalter wird mit 16 Jahren angegeben [4].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in rund zwei Dutzend Zoos gezeigt, von denen sich etwa ein Viertel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland gibt es keine konkreten Mindestanforderungen an Gehege für Ibisse.

Die Schweizerische Tierschutzverordnung (Stand 01.06.2022) schreibt für bis zu 12 Ibisse eine Voliere mit 40 m² Fläche und 160 m³ Volumen mit Wasserbecken und Aufbaummöglichkeiten vor. Für jeden weiteren adulten Vogel ist die Fläche um 2 m² zu vergrößern. Für nicht winterharte Vögel muss ein Innenraum mit einer Grundfläche von 0.5 m² pro Vogel vorhanden sein. Die Vorgängerverordnung hatte für 6 Vögel eine Voliere von 20 m²/50 m³ und für jeden weiteren adulten Vogel 2 m² mehr gefordert. Die Erhöhung der Anforderungen erfolgte ohne Anlass und ohne Angabe von Gründen.

Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2023) sind Ibisse in Gruppen zu halten. Für bis zu 6 Ibisse muss die Außenvoliere eine Fläche von 20 m² bei einer Mindesthöhe von 3 m haben, für jeden weiteren Vogel 1 m² mehr; Die Voliere muss über ein Wasserbecken und Aufbaummöglichkeiten verfügen. Die Vögel sind warm zu überwintern. Die Innenanlage muss eine Fläche von 10 m² und für jedes weitere Tier 0,5 m² zusätzlich haben sowie eine Mindesttemperatur von 10°C aufweisen.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Hagedasch wurde 1790 vom britischen Arzt und Naturforscher John LATHAM als "Tantalus Hagedash" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Der heute gültige Gattungsname Bostrychia wurde 1853 vom sächsischen Zoologen Heinrich Gottlieb Ludwig REICHENBACH eingeführt. Bisweilen wird die Art in eine monospezifische Gattung Hagedashia gestellt. Es werden drei Unterarten anerkannt [2].

Der Name Hagedasch bzw. Hadada gibt den unüberhörbaren Ruf wieder, mit dem sich die Vögel bemerkbar machen, wenn sie erschreckt oder aufgeregt sind [5].

 Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2016). Bostrychia hagedash. The IUCN Red List of Threatened Species 2016: e.T22697463A93614797. http://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2016-3.RLTS.T22697463A93614797.en. Downloaded on 09 December 2019.
  2. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A.. & SARGATAL, J. (eds., 1992)
  3. GINN, P.J., McILLERON, W.G. & MILSTEIN, P. le S. (1999)
  4. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
  5. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)

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