Prachtfinken und Finken

Grünfink

Grünfink (Carduelis = Chloris chloris) im Natur- und Tierpark Goldau Grünfink (Carduelis = Chloris chloris) im Natur- und Tierpark Goldau
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Ordnung: Sperlingsvögel (PASSERIFORMES)
Unterordnung: Singvögel (OSCINES)
Familie: Finken (Fringillidae)
Unterfamilie: Stieglitzartige (Carduelinae)
Tribus: Carduelini

D LC 650

Grünfink, Grünling

Carduelis chloris • The European Greenfinch • Le verdier d'Europe

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Grünfink (Carduelis = Chloris chloris) im Natur- und Tierpark Goldau © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Approximative autochthone Verbreitung des Grünfinks (Carduelis = Cloris) chloris). Dunkelblau: Ganzjahres- und Brutareale; gelb: Winterquartiere. NB: die Vorkommen auf Madeira, den Kanaren und in Mauretanien fehlen

 

 

 

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Grünfink (Carduelis = Chloris chloris) im Heimat-Naturgarten Weißenfels © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

 

 

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Grünfink (Carduelis = Chloris chloris) im Zoologisch-Botanischen Garten Pilsen © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

 

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Grünfink (Carduelis = Chloris chloris) in Privathaltung © Klaus Rudloff, Berlin

 

 

 

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Grünfinken (Carduelis = Chloris chloris) als Motiv auf Briefmarken, Belgien, Spanien

 

 

 

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Der Grünfink ist ein nicht-gefährdeter, einheimischer Fink, der als Kulturfolger allgemein bekannt ist und in Zoos nicht allzu häufig in der Voliere gehalten wird, denn er kommt freilebend, auch als Brutvogel, in den meisten Zoos vor.

Körperbau und Körperfunktionen

Der Grünfink erreicht eine Gesamtlänge von 15 (14.5-16) cm, eine Flügelspannweite von 24.5-27.5 cm und ein Gewicht von 17-38 g. Der Hahn ist oberseits olivgrün, unterseits gelbgrün, die Flügel sind grau mit gelbem Spiegel, die Schwanzwurzel ist ebenfalls gelb. Die Henne ist oberseits braungrün und unterseits graugrün [3; 4, 6].

Verbreitung

Westliche bis zentrale Paläarktis:
Europa: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Gibraltar, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weißrussland, Zypern, Gastvogel auf den Färöern und Island.

West- und Zentralasien: Afghanistan, Iran, Irak, Israel, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Saudi Arabien, Syrien, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan.
Nordafrika: Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Mauretanien, Tunesien.

Eingeführt in Australien, Neuseeland und Uruguay, von dort aus Areal ev. nach Argentinien ausgeweitet [1].

Lebensraum und Lebensweise

Grünfinken sind Standvögel oder Kurzstreckenzieher (bis etwa 3'000 km). Bei uns kommen sie ganzjährig, als Durchzügler oder als Wintergäste vor. Im Alpenraum brüten sie bis auf einer Höhe von 2'000 m. Früher ein seltener und lokaler Brutvogel, hat sich der Grünfink zu einem Kulturfolger  entwickelt und gehört heute mit zu den häufigsten Vögeln der Dörfer und Städte, wo er nebst Zoos Parkanlagen und Friedhöfe zum Teil in hoher Dichte besiedelt. So wurden z.B. in einem Lausanner Friedhof von 6.3 ha 31 Brutpaare festgestellt [10]. Er ernährt sich hauptsächlich von Samen von Kräutern und verstreuten Getreidekörnern und nimmt auch Knospen, Blüten, Beeren, Früchte und etwas Arthropoden zu sich [3; 5]. Er nistet oft gesellig in Hecken, dichtem Gebüsch oder Koniferen, meist in 2-4 m Höhe. Brutzeit ist von Ende April-September. Es gibt 2-3 Jahresbruten. Das Gelege besteht aus 4-6 (3-8) spärlich gefleckten, ca. 20x15 mm großen Eiern. Diese werden ab dem vorletzten oder letzten Ei allein von der Henne, die während dieser Zeit vom Partner gefüttert wird, während 12-14 Tagen ausgebrütet. Die Küken, die von beiden Eltern aus dem Kropf mit vorverdautem Nahrungsbrei versorgt werden, verlassen das Nest nach 12-17 Tagen, sie sind dann noch nicht voll flugfähig und werden noch während 2-4 Wochen weitergefüttert. Sofern Grünfinken ziehen, tun sie dies oft in Gesellschaft von anderen Finkenvögeln [2; 3; 8; 9].

Gefährdung und Schutz

Der Grünfink hat eine außerordentlich weite Verbreitung und mit geschätzt 48-74 Millionen erwachsenen Vögeln einen sehr großen Bestand. Er ist somit nicht gefährdet (Rote Liste: LEAST CONCERN) [1].

Der internationale Handel wird durch CITES nicht geregelt. Die Art fällt unter Anhang 2 der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, sie ist nicht in den Anhängen zur Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) aufgeführt.

Situation in Mitteleuropa: In Deutschland ist der Grünfink eine besonders geschützte Art nach Bundesnaturschutzgesetz, in der Schweiz ist er nach Jagdgesetz geschützt. Die Bestände werden in Deutschland auf 1.65-2.8 Millionen, in Österreich auf 190-280'000, in der Schweiz auf 90-120'000, in Luxemburg auf 15-20'000 und in Liechtenstein auf 200-400 Brutpaare geschätzt [1; 7].

Bedeutung für den Menschen

Die Art wird gebietsweise als Sport oder zur Gewinnung von Fleisch geschossen oder für den internationalen Tierhandel gefangen [1]. BREHM, der Tiere in nützliche und schädliche zu unterteilen pflegte, rechnete ihm gewisse Schäden an Hanfpflanzungen vor, betrachtete ihn aber als überwiegend nützlich, weil er hauptsächlich Unkrautsamen frisst [2].

Haltung

Das Höchstalter wird mit 12 Jahren und 9 Monaten angegeben [4].

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in gegen 40 Zoos, überwiegend kleineren Vogelparks, gezeigt, von denen sich über die Hälfte im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste.

Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland gibt das Kleinvogel-Gutachten des BML von 1996 für ein Paar Grünfinken einen Käfig mit den Mindestmaßen 80x40x40 cm (LxBxH) vor. Für jeweils 1-2 weitere Vögel ist die Grundfläche um 25% zu erweitern. Bei der Haltung in Außenvolieren muss ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 1 m² für bis zu 20 Vögel vorhanden sein.

Mindestanforderungen an Gehege: In Deutschland gibt das Kleinvogel-Gutachten des BML von 1996 für jeweils ein Paar Grünfinken einen Käfig mit den Mindestmaßen 80x40x40 cm (LxBxH) vor. Bei der Haltung in Außenvolieren muss ein Schutzraum mit einer Grundfläche von 1 m² für bis zu 20 Vögel vorhanden sein.

Nach der 2. Tierhaltungsverordnung Österreichs (Stand 2022) ist für ein Paar ein Käfig mit den Mindestmaßen 120x50x80 cm (LxBxH) erforderlich. Für jeweils 2 weitere Vögel ist die Grundfläche um 25% zu erweitern. Den Tieren sind Volieren mit natürlicher Bepflanzung von Sträuchern, Laubgehölzen und Koniferen einzurichten, was bei den vorgegebenen Käfigmaßen nicht möglich ist. Bei Schwarmhaltung ist auf ausreichende Versteckmöglichkeiten zu achten. Eine Badegelegenheit ist erforderlich. Die Vögel dürfen ganzjährig in Außenvolieren gehalten werden, sofern ihnen ein trockener und zugfreier Schutzraum oder überdachter geschützter Volierenteil zur Verfügung steht.

Gemäß Schweizerischer Tierschutzverordnung (Stand 1.2.2022) ist für bis zu 4 Finken (explizit genannt nur der Kanarienvogel) ein Käfig mit einer Grundfläche von 2'400 cm²und einer Höhe von 50 cm mit Badegelegenheit vorgeschrieben, für jedes weitere Tier ist die Fläche um 500 cm² zu erhöhen.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Grünfink wurde 1758 von Carl von LINNÉ als "Loxia chloris" erstmals wissenschaftlich beschrieben. Die heute noch häufig verwendete Gattungsbezeichnung Carduelis wurde 1760 von dem französischen Zoologen Mathurin Jacques BRISSON eingeführt. Es werden 10 Unterarten anerkannt. In der neuen Checkliste, in der Arten und Gattungen, wo immer es geht, gesplittet werden, wird der Grünfink von Carduelis getrennt und mit dem 1800 von Georges CUVIER aufgestellten Namen Chloris versehen, was insofern wenig Sinn macht, als der Grünfink mit anderen Carduelis-Arten Bastarde produzieren kann [3].

Literatur und Internetquellen

  1. BIRDLIFE INTERNATIONAL (2018). Chloris chloris. The IUCN Red List of Threatened Species 2018: e.T22720330A132000123. https://dx.doi.org/10.2305/IUCN.UK.2018-2.RLTS.T22720330A132000123.en und (2015). Chloris chloris. The IUCN Red List of Threatened Species 2015: e.T22720330A60280362. Downloaded on 02 February 2020.
  2. BREHM, A. E. (1882-1887)
  3. DEL HOYO, J., ELLIOTT, A. et al. (eds., 1992-2013)
  4. GRUMMT, W. & STREHLOW, H. (2009)
  5. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
  6. HEINZEL, H., FITTER, R. & PARSLOW, J. (1977)
  7. KNAUS, P., MÜLLER, C., SATTLER, T., SCHMID, H. & STREBEL, N (2019)
  8. MAUMARY, L. et al. (2007)
  9. PFORR, M. & LIMBRUNNER, A. (1991)
  10. SCHMID, H., R. LUDER, B. NAEF-DAENZER, R. GRAF & N. ZBINDEN (1998)

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