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KRANZ, A. (2000)

Zur Situation des Fischotters in Östereich: Verbreitung – Lebensraum – Schutz.

Umweltbundesamt, Berichte. BE-177.


Zusammenfassung:

Der Fischotter steht auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere Österreichs sowie in Anhang II der EU Fauna-Flora-Habitat Richtlinie „zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“. Die Bestände des einst in ganz Österreich verbreiteten Fischotters nahmen nach 1945 stark ab. Seit etwa zehn Jahren breitet sich der Otter in Österreich wieder langsam aus. Die Zunahme des Fischotterbestandes ist vermutlich primär auf die Abnahme von Umweltgiften und die jagdliche Vollschonung zurückzuführen, weniger auf die Verbesserung der Lebensraumausstattung.

Derzeit besiedelt der Fischotter etwa 20 % unseres Bundesgebietes. Seine Verbreitung umfasst im Wesentlichen das Wald- und Mühlviertel, das Südburgenland und angrenzende Bereiche in der Steiermark. Als wassergebundener Fischfresser nutzt der Otter in seinem derzeitigen Verbreitungsgebiet alle Fließgewässer, von kleinsten Bächen und Gräben bis hin zu
größeren Flüssen, wie z. B. die Enns. Auch künstlich geschaffene Gewässer, wie z. B. Stauseen, Fischteiche oder ehemalige Schwemmteiche, wie sie im Wald- und Mühlviertel zu finden sind, können besiedelt werden. Fischotter kommen auch in Städten, so z. B. in Zwettl (Niederösterreich) und in Radkersburg (Steiermark), vor. Ausschlaggebend, ob ein Gewässer vom nacht- und dämmerungsaktiven Otter genutzt wird oder nicht, ist die Verfügbarkeit von Fischen. Die Fischmenge eines Gewässers wird in vielen Fällen vom Menschen durch Besatz und Veränderung der für die Fische wichtigen Lebensraumstrukturen gesteuert. Gewässer- und Ufergestaltung können die Erreichbarkeit der Fische für den Fischotter wesentlich beeinflussen.

Im Gegensatz zur Gewässerlandschaft ist das Umland für den Fischotter von geringer Bedeutung. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung haben lediglich Einfluss auf die Wahl seiner Verstecke, in denen er den Tag verbringt, seiner Rollplätze und Wanderrouten. Unmittelbare Gefahr droht dem Otter heute in erster Linie durch den Straßenverkehr, lokal möglicherweise auch durch illegale Verfolgung. Die seit ca. 50 Jahren gültige jagdliche Vollschonung des Otters in Österreich hat dazu geführt, dass der Mensch als Störfaktor für den Fischotter an Bedeutung verloren hat. Dadurch konnte sich der Otter zu einem Kulturfolger der Teichwirtschaft entwickeln. Eine akute Gefährdung des Fischotterbestandes besteht, wie die gegenwärtige Bestandsentwicklung zeigt, nicht. Eine Neueinstufung des Fischotters in der Roten Liste gefährdeter Tiere sollte deshalb erfolgen.

Um einer Isolation von Populationen entgegenzuwirken, ist die Vernetzung der Otterlebensräume wichtig. Großflächige Gewässerlandschaften müssen erhalten und deren Verbindung wiederhergestellt werden. Dadurch könnte auch die natürliche Abwanderung des Fischotters unterstützt werden. Die Ausweisung von Natura 2000 Gebieten, die z. T. auch Fischotterlebensräume umfassen, kann als erster Schritt in diese Richtung gesehen werden. In Hinblick auf den umfassenden Schutz der für den Otter bedeutenden Lebensräume, wäre jedoch die Ausweisung zusätzlicher Schutzgebiete erforderlich. Über die Ursachen bei den Veränderungen des Fischotterbestandes gibt es nur Vermutungen. Vorrangige Aufgabe des Otterschutzes sollte daher die Durchführung regelmäßiger, flächendeckender Kartierungen sein. In Ergänzung dazu wäre das Monitoring von Umweltgiften in der Nahrungskette des Otters sinnvoll.

Ganzer Bericht als PDF verfügbar: http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/BE177.pdf

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