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Karpfenfische

Gründling

Gründling (Gobio gobio) im Tiergarten Straubing Gründling (Gobio gobio) im Tiergarten Straubing
© Peter Dollinger, Zoo Office Bern

Überklasse: Knochenfische (Osteichthyes)
Klasse: Strahlenflosser (Actinopterygii)
Unterklasse: Neuflosser (Neopterygii)
Teilklasse: Echte Knochenfische (Teleostei)
Ordnung: Karpfenfische (Cypriniformes)
Familie: Karpfen (Cyprinidae)
Unterfamilie: Gründlingsverwandte (Gobioninae)

D LC 650

Gründling

Gobio gobio • The Gudgeon • Le goujon

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Gründling (Gobio gobio) im Alpenzoo Innsbruck © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Approximative Verbreitung des Gründlings (Gobio gobio). Dunkelblau: autochthones Vorkommen; rot: angesiedelte Populationen

 

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Gründling (Gobio gobio) im Alpenzoo Innsbruck © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Gründling (Gobio gobio) im Alpenzoo Innsbruck © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Gründling (Gobio gobio) im Alpenzoo Innsbruck © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Gründling (Gobio gobio) im Moldau-Aquarium Prag © Karel Jakubec, Prag

 

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"1 Bitterling (Rhodeus amarus), Uckelei (Alburnus lucidus) und 3 Gründling (Gobio fluviatilis)". Bild aus aus Brehms Thierleben (1882-1887)

 

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Als Teil unserer heimischen Fischfauna wird der Gründling in europäischen Zoos und Schauaquarien recht oft gezeigt, insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Körperbau und Körperfunktionen

Der Gründling erreicht eine Länge von 12-15, selten 18(-20) cm. Er unterscheidet sich von den Barben durch die langen Barteln in den Mundwinkeln, die hochgestellten Augen, das Fehlen des Stachels in der Rückenflosse, die größeren Schuppen sowie im Gebiss. Oberseits ist er auf schwärzlich-grauem Grund dunkelgrün oder schwarzblau gefleckt, besonders deutlich längs der Seitenlinie, unten silberglänzend mit mehr oder minder deutlichem rötlichen Schimmer; Rücken- und Schwanzflosse zeigen auf gelblichem Grund schwarzbraune Flecken; die übrigen sind Flossen sind einfarbig [1; 6; 9].

Verbreitung

Europa: In Zuflüssen des Atlantiks, der Nord- und Ostsee, in der Rhone, der Donau und dem Dnister und anderen Zuflüssen des Schwarzen Meers. Östliche und südliche Grenzen noch unklar. Eingeführt in Italien, wo er namentlich im Einzugsgebiet des Po angetroffen wird [4], ebenso in Portugal, von wo aus er rasch die Iberische Halbinsel besiedelt hat [10].

Lebensraum und Lebensweise

Der Gründling lebt in Flüssen, Bächen und Seen, manchmal auch in Teichen und Sümpfen, wie sein Name sagt, in Grundnähe, wo er große Schwärme bildet. Er ernährt sich vor allem von abgestorbenem Pflanzenmaterial und tierischen Organismen, die er am Gewässergrund findet. Bisweilen frisst er auch Fischbrut. Wie BREHM bemerkt, soll er auch Aas zu sich nehmen: "Wegen seiner großen Vorliebe für Aas sagt man, daß er ein Todtengräber sei. Als man nach der Belagerung von Wien 1683 die erschlagenen Türken nebst den getödteten Pferden, um sie los zu werden, in die Donau warf, fand man später sehr viele Gründlinge in der Nähe des Aases oder in den Leibeshöhlen desselben und bemerkte dabei, daß sie menschliche Leichen dem Aase der Rosse entschieden vorzogen" [1]. Gelaicht wird im Frühjahr in Fließgewässern, schwarmweise auf lockerem Sand oder Kies, wobei die Eier in mehreren Portionen abgelegt werden. Die Eier haben einen Durchmesser von 1.3-1.6 mm, ein Gelege besteht aus 1'000-3'000 Stück [1; 6; 7; 9]

Gefährdung und Schutz

Gefährdung und Schutz: Der Gründling ist eine weitverbreitete Art und gilt aufgrund einer Beurteilung aus dem Jahr 2010 global und gesamteuropäisch (EU27) nicht als gefährdet. Auch im deutschsprachigen Raum ist er nicht gefährdet [3; 4; 5, 8].

Der internationale Handel ist durch CITES nicht geregelt.

Bedeutung für den Menschen

Der Gründling wird für Speisezwecke und als Köderfisch oder Futterfisch für die Teichwirtschaft gefangen. Sein Fleisch sei wohlschmeckend, weshalb er trotz seiner geringen Größe als als Speisefisch beliebt sei. Er wird heute in Deutschland aber kaum noch gegessen, wohl aber in Frankreich, meistens frittiert [1; 2 ; 4; 9].

Haltung

Haltung in europäischen Zoos: Die Art wird in gegen 70 europäischen Einrichtungen gezeigt, von denen sich etwa zwei Drittel im deutschsprachigen Raum befinden. Für Details siehe Zootierliste

Mindestanforderungen: In Deutschland und Österreich gibt es keine konkreten Mindestanforderungen. In der Schweiz gibt Anhang 2, Tabelle 8 der Tierschutzverordnung an, wie viele Liter Wasser pro cm Gesamtkörperlänge (ohne Schwanzflosse) der für aquaristische Zwecke gehaltenen Fische angeboten werden müssen. Für Speise- und Besatzfische gilt Anhang 2, Tabelle 7.

Taxonomie und Nomenklatur

Der Gründling wurde 1758 von Carl von LINNÉ als "Cyprinus gobio" beschrieben. Der französische Naturforscher und Direktor der Ménagerie von Paris, Georges CUVIER, stellte ihn 1816 in die neue Gattung Gobio. Recht lange hielt sich das aus dem Jahr 1828 stammende Synonym Gobio fluviatilis [2].

Literatur und Internetquellen

  1. BREHM, A. E. (1882-1887)
  2. FISH BASE
  3. FREYHOF, J. (2009)
  4. FREYHOF, J. (2011). Gobio gobio. The IUCN Red List of Threatened Species 2011: e.T184448A8277959. http://www.iucnredlist.org/details/184448/0. Downloaded on 11 February 2018.
  5. FREYHOF, J. & BROOKS, E. (2011)
  6. GEBHARDT, H. & NESS, A. (2009)
  7. GRZIMEK, B. (Hrsg. 1970)
  8. KIRCHHOFER, A., BREITENSTEIN, M. & ZAUGG, B. (2007)
  9. SCHINDLER, O. (1959)
  10. ZAUGG, B., STUCKI, P., PEDROLI, J.C. & KIRCHHOFER A. (2003)

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