Haltungsbedingungen

Freilauf und Freiflug

Den Kronenkranichen und vielen anderen Vögeln stehen sämtliche Freiflächen innerhalb des Tierparks Hagenbeck zur Verfügung Den Kronenkranichen und vielen anderen Vögeln stehen sämtliche Freiflächen innerhalb des Tierparks Hagenbeck zur Verfügung
Götz Berlik, Hamburg

Besonders standorttreue Tierarten oder solche, die außerhalb des Zoos keine geeigneten Lebensbedingungen vorfinden würden, können frei laufend gehalten werden, obwohl sie den Zoo problemlos verlassen könnten, wenn sie wollten.

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Freilaufende Kattas mit Jungtieren im Zoo Salzburg © Zoo Salzburg (Pressefoto)

 

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Freifliegender Pfau markiert sein Revier im Vogelpark Kirrlach durch Radschlagen © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Freifliegende Störche auf Horst im Zoo Basel © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Freifliegende Nilgans im Palmengarten Frankfurt © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

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Pfauenreviere und Schlafbäume (ehemals) im Zoo Base

 

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Den Capybaras und Maras des Tierparks Hagenbeck stehen sämtliche Freiflächen innerhalb des Zoos zur Verfügung © Uwe Wilkens, Hamburg

 

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Innerhalb des Parkgeländes freilaufendes Bennettwallaby vor dem Schloss Clères © Peter Dollinger, Zoo Office Bern

 

So leben in Salzburg die Kattas frei auf dem Zoogelände, in Eberswalde die Weißkopfmakis, Weißbüscheläffchen und Kattas, in München und Perleberg die Totenkopfaffen oder in Zürich die Löwenäffchen bzw. Springtamarine. Alles Tierarten, die den Außenzaun des Zoos ohne Schwierigkeiten überklettern könnten.

Pfauen, Silber- oder Ohrfasanen werden in vielen Zoos freifliegend gehalten und suchen sich ihre Reviere und Schlafbäume selbst aus. Während der Fortpflanzungsperiode suchen sich die Hähne ein Revier aus, wo sie ihre Balzplätze haben, und das sie gegen Artgenossen verteidigen. Jeder Rivale, der sich dem Territorium nähert, wird sofort angegriffen. Die einzelnen Reviere sind viel kleiner als die Gesamtfläche des Zoos. Pfauen meiden dicht bewaldete Zooteile und halten sich bevorzugt in Parklandschaften auf, die ihrem natürlichen Lebensraum ähnlich sehen. Ein Hahn behält nach Möglichkeit sein Territorium über Jahre bei. Auch werden während Jahren dieselben hohen Laubbäume als Schlafbäume und von den Hennen dieselben Nistplätze genutzt [DURRER, 1965].

Viele Zoos sind davon abgekommen, die Flugfähigkeit ihrer Weißstörche einzuschränken. Im Herbst ziehen die Störche nach Spanien oder Nordwestafrika und kehren im Frühjahr in den Zoo zurück, um zu nisten. Die Zoos wurden so zu einem Eckpfeiler der Wiedereinbürgerung des Weißstorchs. Die im Freiflug gehaltenen Streifengänse des Basler Zoos, die in ihrem natürlichen Lebensraum von Zentralasien nach Indien ziehen würden, um zu überwintern, hatten sich während Jahren ein an die Zoosituation angepasstes Zugverhalten zugelegt: sie flogen im Herbst zum Botanischen Garten Brüglingen, der vom Zoo gerade mal drei Kilometer entfernt ist, und kamen im Frühjahr zum Brüten zurück in den Zoo.

Allerdings sind die Möglichkeiten, Vögel im Freiflug zu halten, aus verschiedenen Gründen limitiert. Ein wichtigster Aspekt ist jeder der Faunenverfälschung: Jungvögel, die sich ein neues Brutrevier suchen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit den Zoo verlassen und sich anderswo ansiedeln und damit eine wildlebende Population zu gründen, die sich möglicherweise invasiv verhält. Dies muss schon von Gesetzes wegen vermieden werden. Von schweizerischen Gewässern sind über zwei Dutzend Arten von Gänsevögeln bekannt, die in Mitteleuropa eigentlich nichts verloren haben. Außer bei zwei Arten, wo eine Beteiligung von Zoos nicht ausgeschlossen werden kann, gehen aber alle Fälle auf private Haltungen zurück.

Interessanterweise lassen sich ursprünglich nicht aus einem Zoo stammende Neozoen gerne im Zoo nieder, weil sie hier geeignete Lebensbedingungen vorfinden. So gibt es im Kölner Zoo eine mittlerweile recht große Population von Pflaumenkopfsittichen, die in den alten Platanen des Parks brüten. Nilgänse, die nicht nur einheimische Enten, Teich- und Blässrallen bedrängen, sondern auch zooeigene Wasservögel attackieren, kommen mittlerweile in vielen Zoos vor. Ordnet ein Zoodirektor an, die aggressiven Eindringlinge wegzufangen oder abzuschießen, riskiert er, dass ihm unbedarfte Tierfreunde vorwerfen, er hätte kein Herz für Tiere und ihm wo möglich eine Anzeige ins Haus schicken.

Freilauf innerhalb des Zoos

Tiere, einschließlich flugunfähige oder flugunfähig gemachte Vögel, die für andere Arten oder die Besucher keine Gefahr darstellen und die Bepflanzung des Zoos nicht ungebührlich beeinträchtigen, können auf dem ganzen Zoogelände freilaufend gehalten werden, vorausgesetzt, es sei ein geschlossener Außenzaun vorhanden, der die Tiere daran hindert ihren Aktionsradius auszudehnen. So haben die Tiere mehr Auslauf und eine vielfältigere Umgebung und es sind barrierefreie Begegnungen zwischen Mensch und Tier möglich. Je nach Art ist den Tieren die erforderliche Infrastruktur, wie Futterstellen, klimatisierte Stallungen anzubieten.

Wie oben am Beispiel der flugfähigen Pfauen im Zoo Basel dargelegt, nutzen auch Säugetiere oder flugunfähige Vögel meist nur einen Teil der Fläche des Zoos. So begnügen sich die Murmeltiere im Zoo Eberswalde mit 1'500 m² und die etwas grössere Präriehundkolonie mit ca. 3'000 m², obwohl sie Möglichkeiten für einen größeren Aktionsradius hätten.

Literatur:

  1. DURRER, H. (1965)
  2. HEDIGER, H. (1965)

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PD - 01.01.2011; 09.08.2011 - 2'164

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© Peter Dollinger, Zoo Office Bern hyperworx