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Das Zootier-Lexikon

ALLG besucher steinen
Tierpräsentationen gehören zu den Höhepunkten eines Zoosbesuchs. Hier Besucher während einer Flugschau im Vogelpark Steinen im Oktober 2023

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Im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten durch die Zoo-Richtlinie und nationale Gesetze verschiedene Verpflichtungen an die Zoologischen Gärten delegiert, welche diese aber bereits seit Jahrzehnten als ihre Kernaufgaben ansehen, nämlich nicht nur Erholungsraum, sondern auch Lernort, Forschungsstätte und Naturschutzzentrum zu sein. Namentlich sollen sie "die Aufklärung und das Bewusstsein der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Lebensräume" fördern. Zweck dieser Internetseite ist es, bei der Informationstätigkeit der Zoos, Schauaquarien, Tier- und Wildparks durch Bereitstellen von Hintergrund-Informationen über Tierarten, die in Europa öffentlich gezeigt werden oder früher gezeigt wurden, sowie über deren natürliche Lebensräume mitzuwirken.

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Die Abteilung "Pflanzen im Zoo" wurde stark ausgebaut von rund 20 auf über 410 Arten.
Auch bei den Tieren gibt es laufend neue Arten
und es werden einzelne Blätter punktuell korrigiert und ergänzt.

Artenkenntnis - Voraussetzung für Artenschutz

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© Peter Dollinger, Zoo Office Bern hyperworx